Trennung ... aber nie Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    folgender Fall liegt vor:
    ich wohne seit Oktober 2007 1000 km von meinem damaligen Freund weg.
    Wir haben aber eine gemeinsame Wohnung und stehen beide im Vertrag.
    Kulanterweise habe ich, als er in H4 gerutscht ist, gesagt, dass ich die Miete übernehme,
    da ich sie eh immernoch bezahlt habe.
    Die ARGE hat uns in dieser Zeit nicht als Bedarfsgemeinschaft angerechnet.
    Ich habe denen einfach unterschrieben dass ich die Miete zahle und mein Ex hat den normalen Satz von ihnen bekommen.
    Im Juli 08 haben wir uns nun getrennt und ich habe die gemeinsame Wohnung auf November 2008 gekündigt.


    Das Problem ist nun, dass die ARGE ihm nur die Hälfte der Miete überweist und ich die andere Hälfte zahlen soll, obwohl ich seit Oktober 07 da nicht mehr wohne und wir keine Bedarfsgemeinschaft sind.


    Ich wollte nun einfach mal wissen, ob das so rechtens ist vom Gesetz...


    Danke schonmal und


    Viele Grüsse


    nameless

  • Du ziehst erst zum Ende November (?) aus der gemeinsamen Wohnung aus. Daher ist die Berechnung der Wohnungskosten zur Hälfte rechtlich in Ordnung, da ihr ab Juli 08 als Wohngemeinschaft geführt werdet. Dass ihr vorher nicht als BG berechnet wurdet, kann schon sein. Er hätte aber damals schon (zumindestens den hälftigen) Anspruch auf Zahlung der Mietkosten gehabt. Dieses habt ihr "verschenkt".

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Genau, der Mietvertrag ist entscheidend, wenn ihr beide drin steht. Bzw. deine Kündigung. Solang du noch im Mietvertrag stehst, kann man vermuten, dass du wieder zurückziehen willst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D