Trennung und Umzug im gleichen Ort

  • Hallo Ihr Helfer,


    Meine Frage ist folgende. Ich möchte mich von meinem LG trennen. Ich bekomme HartzIV und er ist Selbstständig gemeldet. Sein Einkommen ist allerdings so gering, daß auch er einen Zuschuß bekommt. Wenn ich jetzt innerhalb meines Wohnortes wechsel, damit meine Tochter in Ihrer gewohnten Umgebung bleibt, habe ich dann Anspruch auf Umzugskostenbeihilfe und eventuell Zuschuß für die Wohnungsausstattung?


    Ich danke für Antworten im voraus...:)

  • Ja,, dir werden Hilfen genehmigt, wenn der Umzug genehmigt wird. D.h. du musst in eine angemessene Wohnung ziehen. Dann werden dir neben den Wohnungsbeschaffungskosten (Fahrtkosten zu Besichtigungen, Kauf von Zeitungen mit Wohnungsangeboten usw.) auch Renovierungskosten, Umzugskosten (mindestens 2 Angebote aus dem örtlichen Bereich einholen), Kautionen und Maklergebühren erstattet. Ein Wohnungserstausstattung steht dir insofern zu, wenn Haushaltsgegenstände nur einmalig in eurer Gemeinschaft vorhanden sind und diese bei deinem LG verbleiben.


    Das bedeutet, du must zunächst einen Antrag auf Umzug stellen, der dir zu genehmigen ist.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Erstmal Danke für deine rasche Antwort:)
    Wie hoch die Miete (kalt) sein darf, da habe ich mich schon erkundigt. Da habe ich auch schon die Mietbescheinigungen bekommen, die der zukünftige Vermieter dann ausfüllen muß. Aber was ist gemeint mit
    "Antrag auf Umzug stellen"? Ich dachte das mache ich nachdem ich die Wohnung "bewilligt" bekommen habe.
    Danke im voraus

  • Antrag auf Umzug heißt, du zeigst der ARGE an, dass du umziehen willst/musst. Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen und ist an keine Form gebunden. Da du die Mietbescheinigung ausgehändigt bekommen hast, ist im Endeffekt der Umzug "bewilligt".


    Wenn du erst eine Wohnung suchst und die bewilligt bekommen willst, hast du keinen nachträglichen Anspruch auf Wohnungsbeschaffungskosten. Umzugskosten, Mietkaution oder/und Maklergebühren werden dir genehmigt, wenn die Wohnung bewilligt wird, also angemessen ist.


    Vieles kannst du auch in einem Schritt machen. Bist aber nicht daran gebunden, so kannst du erst nur Renovierungskosten beantragen, dann die Umzugskosten extra und ein wenig später die Erstausstattung der Wohnung.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D