Gerade habe ich dieses Forum entdeckt und schon eine Frage: Hab mal quergelesen und leider nichts gefunden.
Also ich lebe von meinem Mann getrennt und habe 3 Kinder (14,15 und 22 Jahre alt) Nun wird für mein ältestes Kind ab 2009 der Krankenkassenbeitrag in der Familienversicherung nicht mehr übernommen.
Sie überlegt, ob sie Harzt 4 beantragen kannn wenn sie kostenlos in meinem Haus wohnt und einen 400 Euro Job hat. Das wäre natürlich gut wegen der KV.Kindergeld oder Unterhalt bekommt sie nicht.
Ich selber beziehe ca 560 Euro gesetzliche Rente und 500 Euro Betriebsrente .Dazu Kindergeld.Allerdings ist das Haus nicht schuldenfrei und ich zahle 150 Euro an meine Mutter.
Bringt es also etwas einen Antrag zu stellen oder weiss jemand eine Lösung das der KV- Beitrag übernommen wird ??
Liebe Grüsse
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Da du zum Unterhalt deiner Tochter bis zum 25. Lebensjahr verpflichtet bist, wäre zu prüfen, ob du in der Lage bist, den Lebensunterhalt der in deinem Haushalt lebenden Personen zu gewährleisten.
..361 € für dich
+281 € für Kind 1 (22-jährige)
+281 € für Kind 2 (15-jährig)
+281 € für Kind 3 (14-jährig)
+xxx € für Kosten der Unterkunft (selbstbewohntes Eigentum: tätsächliche Kosten + Tilgungsraten)
dies ergibt den Gesamtbedarf..560 € ges. Rente
+500 € betr. Rente
+xxx € Einkommen aus 400-€-Job Kind 1 (Bereinigt: Einkommen-100€-(20%von Betrag über 101€)
+xxx € Unterhalt Kind 2
+xxx € Unterhalt Kind 3
+154 € Kindergeld Kind 2
+154 € Kindergeld Kind 3
daraus ergibt sich das Gesamteinkommen.Da hier viele XXX-€-Beträge stehen, kann ich also keine genauere Berechnung durchführen. Evtl. hilft sie dir aber, selber diese Berechnung durchzuführen. Solltest du auf einen negativen Betrag kommen, wenn du vom Gesamteinkommen den Gesamtbedarf abziehst, habt ihr Anspruch auf ALG II, dann wäre deine Tochter krankenversichert. Bei einem postiven Ergebnis wärest du verpflichtet, deine Tochter "freiwillig" krankenzuversichern. Dazu besteht mittlerweile eine Pflicht, daher das freiwillig in Anführungszeichen.
Solltest du keinen Anspruch auf ALG II haben, müsstest du evtl. Wohngeld beantragen. Dieses wird gemessen am Einkommen in Relation zu den Kosten des Hauses als Lasten-Zuschuss gewährt. Wohngeld wird an den Haushaltsvorstand (also dich) gezahlt und für eine Wohnung/Haus.
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