schwanger im Haushalt der Eltern

  • *grübeldenk*


    Ich bin minderjährig und schwanger und wohne im HAushalt meiner Eltern. Meine Mutter und mein Vater kommen gerade so über die Runden. Also beantrage ich beim Job-Center einmalige Hilfen. DOrt sagt man mir, wegen der Haushaltsgemeinschaft müsste ich Angaben zum EInkommen meiner Eltern machen, das habe ich getan und dann sagte man mir, dass sie zu viel Geld hätten und der Antrag abgelehnt würde.
    Nun frage ich mich, ob das alles so richtig ist, weil ich gehört hatte, man bräuchte, wenn man schwanger ist, keine Auskunft über das Einkommen der ELtern zu geben.


    Ich hab dann erst gar keinen Antrag gestellt. Lohnt es sich denn da noch, einen Antrag zu stellen, wenn der eh abgelehnt wird?


    Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.


    Grüße
    JAva

  • Ich weiss nicht wie die heutige Rechtslage ist aber du bekommst dann erst einmal Elterngeld,das ist auf jeden Fall sicher, der Mindestsatz sind glaube ich 300 Euro dann bekommst du noch Unterhaltsgeld vom Vater des Kindes. Wenn nicht steht dir auf jedenfall Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu. Frag mich aber bitte nicht nach der Höhe.Ich hatte das damals auch bekommen weil der Kindesvater nicht zahlen wollte das waren damals noch 226 DM im Monat.

  • Schwangere bilden grundsätzlich eine eigene BG, das Einkommen der Eltern ist gem. § 9 Abs. 3 SGB II nicht anzurechnen.


    Antrag stellen, der kann und darf nicht abgelehnt werden. Dir stehen ab der 13. SSW Mehrbedarf für eine Schwangere, sowie Erstaustattung für das Neugeborene bei der Geburt zu.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ja danke erst mal für Eure schnellen Antworten!! :)


    Das mit der Bedarfsgemeinschaft hat die Bearbeiterin auch gesagt, allerdings so meinte sie, bildeten wir eine Haushaltsgemeinschaft und da würde vermutet, dass ich auch weiter von meinen Eltern unterstützt würde, dabei will ich ja auch gerne meine Schule zu Ende machen und Ausgaben, die meine Eltern für das Haus und so weiter haben werden da ja wohl nicht berücksichtigt. Ich will meinen Eltern auch nicht wegen meiner Blödheit (schwanger halt) auf der Tasche liegen, aber ein Abbruch kam halt auch nicht in Frage. Der Vater hat sich im Übrigen verabschiedet.
    Ich werde auf jeden Fall mal einen Antrag stellen und sehen, was passiert, aber ich kann Euch sagen, gerne gehe ich da nicht hin und wenn ich eine andre Idee hätte, würde ich die bevorzugen.


    Danke auf jeden FAll schon mal
    Liebe Grüße
    Java

  • Wie ich schrieb, das Gesetz sagt eindeutig etwas anderes aus. Ihr bildet eine Wohngemeinschaft, keine Haushalts- oder Bedarfgemeinschaft. Die Mitarbeiter versuchen grundsätzlich Anträge im Vorfeld abzublocken. Antrag stellen, bei Ablehnung, Widerspruch!


    Mit der Geburt deines Kindes steht dir Unterhaltsvorschuss zu. Dieser ist beim Sozialamt/familienkasse zu beantragen. Ebenso Kindergeld.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D