Freund und Hartz 4

  • Hallo, habe im Juli Hartz 4 bantragt, da mein Mann und ich uns getrennt haben. In meiner Bedarfsgemeinschaft lebt mein 7 jähriger Sohn.


    Habe jetzt wieder einen Freund, der jeden Abend bei mir ist und auch bei mir schläft.
    Kann mir da was angehängt werden, weil er regelmäßig bei mir übernachtet? Wie ist es bei einem Hausbesuch der Arge, wenn er anwesend ist?



    Vielen Dank für eine rasche Antwort! :)

  • Solang er nicht einzieht, seid ihr keine BG oder Haushaltsgemeinschaft.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Soviel ich weiss darf dein Freund bei dir übernachten, aber nicht jeden Tag. Er darf auch zu Lebensmitteln nichts dabeisteuern . Aber da liegst du in der Beweispflicht das er das nicht tut. Es dürfen auch keine persönlichen Gegenstände von ihm bei dir rum liegen.Das heisst keine Bekleidung und keine Zahnbürste ect. ansonsten kann man dir eine eheänliche Beziehung unterstellen.

  • Für eine "Hausdurchsuchung" gibt es keine gesetzliche Grundlage. Hier steht vielmehr die Unverletzlichkeit der Wohnung gegen. D.h., ARGE-Mitarbeiter haben nicht das Recht, deine Wohnung zu betreten. Dadurch darf dir keine Leistungskürzung oder -entziehung "angedroht" werden oder entstehen. Die ARGE muss dir nachweisen, dass du in einer eheähnlichen Gemeinschaft mit deinem Freund lebst. Wie sie das anstellt, ist ihr überlassen. :D


    Eine Durchsuchung ist nur auf Grund eines Ermittlungsverfahrens in einem Strafverfahren zulässig und muss durch ein Gericht (Staatsanwaltschaft) angeordnet werden. Im Bereich des ALG II Bezuges muss also ein Strafverfahren z.B. wegen Leistungsbetruges eingeleitet und die Notwendigkeit einer Hausdurchsuchung festgestellt werden. Die Durchsuchung wird dann von der Staatsanwaltschaft/Polizei durchgeführt und nicht von den Mitarbeitern der ARGE.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D