Ein Baby! Kann man zum arbeiten gezwungwn werden?

  • :o Nach langem suchen bin ich endlich auf diese Seite gekommen.Zur Information :Meine Tochter ist ende 6. Monat schwanger und am 31.12.2008 ausgezählt . Meine Tochter wurde ja von der Arge zum Arbeitsamt geschickt. Dort hat man ihr gesagt, wenn das Kind 2 Monate alt ist dann müsste sie arbeiten gehen. Sie will ja , aber wo soll sie mit dem kleinen Würmchen hin.Darauf hin sagte das Arbeitsamt man würde schon eine Tagesmutter finden.Ich würde ja gerne auf den Kleinen aufpassen, aber ich habe noch einen 5 jähr. Sohn der einmal in der Woche heilpädagogische Förderrung braucht und ich auch ganz gerne wieder arbeiten gehen möchte.Wann kann das Arbeitsamt oder die Arge meine Tochter arbeiten schicken?Meine Tochter hat schon gesagt wenn das Kind 1 Jahr alt ist dann würde sie arbeiten gehen, aber das eine Jahr würde sie doch ganz gerne bei ihrem Kind bleiben. Ich hatte TheNextOneschon auf private Mitteilungen geschrieben. Habe endlich heraus gefunden wie man hier auf diese Seite kommt.Könnt Ihr mir helfen?:(

  • Nach der Geburt steht deiner Tochter eine Elternzeit von 12 Monaten zu, in der Zeit erhält sie Elterngeld und evtl. aufstockendes ALG II. Damit unterliegt sie einem Schutz, den die ARGE nicht umgehen kann. Nach dem Jahr kann die ARGE deine Tochter in eine Arbeit vermitteln, wenn die Betreuung ihres Kindes sichergestellt ist. Notfalls muss eine Betreuung von der ARGE finanziert werden. Wenn dieses nicht erfolgt, kann deine Tochter nicht gezwungen werden, eine Arbeit aufzunehmen.


    Mit der Geburt Elterngeld beantragen (Familienkasse).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Nach der Geburt steht deiner Tochter eine Elternzeit von 12 Monaten zu, in der Zeit erhält sie Elterngeld und evtl. aufstockendes ALG II. Damit unterliegt sie einem Schutz, den die ARGE nicht umgehen kann. Nach dem Jahr kann die ARGE deine Tochter in eine Arbeit vermitteln, wenn die Betreuung ihres Kindes sichergestellt ist. Notfalls muss eine Betreuung von der ARGE finanziert werden. Wenn dieses nicht erfolgt, kann deine Tochter nicht gezwungen werden, eine Arbeit aufzunehmen.


    Mit der Geburt Elterngeld beantragen (Familienkasse).


    Vielen Dank für diese hilfreiche Iformation .Werde das aus drucken und meiner Tochter geben, damit sie das der Arbeitsvermittlung im Notfall geben kann denn die sagten nämlich man würde ihr dann die Harz IV Leistung streichen.:eek:

  • Ich muss mich selber berichtigen. Es sind sogar die ersten drei Jahre geschützt.


    Rechtsgrundlage ist hier § 10 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 SGB II:


    Zitat


    (1) Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass
    ...
    3.die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
    ...
    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Das ist ja noch besser. Aber meine Tochter will ja wenn der Kleine 1 Jahr alt ist wieder arbeiten gehen. Sie hatte schon so viel Ärger mit der Arge (hat wegen denen sogar ihren Job verloren,weil die nicht voran kamen), das sie froh ist wenn sie von denen nicht mehr abhängig ist. Aber trotzallem noch mal vielen Dank für die Beratung. Mede mich heute noch mal wegen einem anderen Thema.