Hallo,
ich hätte da eine Frage.
Bin mit einem polnischen Staatsbürger seit einem halben Jahr verheiratet und beziehen beide Alg.Nun wollten wir uns trennen.Meine Frage ist, ob ihm weiterhin Leistungen vom Amt zustehen und ab er sich hier eien Wohnung suchen darf, die von Amt finansiert wird.Ich glaube , dass das Amt nicht das Recht hat ihn wieder in sein Heimatsland zurück zuschicken, oder???? Bitte um Hilfe!!!!!Danke