Kinderbetreuungskosten !!!!

  • Hallo,


    ich bin Alleinerziehend, zur Zeit bin ich in einer 8 monatigen Weiterbildung. Mein Kind ist nach der Schule nachmittags in der OGS untergebracht. Nun zu meinem Problem, mir wurde zu Anfang der Weiterbildung gesagt dass ich eine Pauschale von monatl. 130 Euro Betreuungskosten erhalten würde. Später hieß es, nur für die Zeit in den Ferien wo das Kind keine Betreuung durch die OGS hat. Die Zeit bei der OGS wird nicht agerechnet da ich unter dem Satz bin und keine Betreuungsgebühren entrichten muss. Nun hatte ich die Unterlagen eingereicht, und prompt erhalte ich einen Tagessatz von 4,33 Euro für die Tage der Betreuung durch meine Bekannten und nicht die Pauschale. Meine Frage ist das Rechtens? Habe versucht mich schlau zu machen, bin aber leider nicht erfolgreich gewesen.


    Lieben Dank im Vorraus

  • Die Pauschale wurde dir in Aussicht gestellt, wenn du Kosten für die Betreuung des Kindes zu zahlen hast. Während der Betreuung durch die OSG fallen für dich keine Gebühren an, daher hast du keinen Anspruch für die Zeit. Da du für die Ferienzeit deine Bekannte beauftragst, erhälst du die Pauschale. Jedoch nur für die Tage, wo deine Bekannte auch tatsächlich die Betreuung durchführt. Bei der Berechnung wird der Monat mit 30 Tagen berechnet, so erhälst du pauschal für einen Tag den 30. Teil von 130 € (130 : 30 = 4,33 €).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D