Hallo..

  • :eek: Ich hab da mal ne frage..wie viel wird normaler weise fuer eine wohnungs erstausstattung gezahlt? Bin nach 20 jahren wieder nach Berlin und hab garnichts..weis einer?
    Jetzt wurde mir gerade gesagt das ich 570 euro bekommen werde...wie wird dieser betrag ermittelt? Gilt als ersausstattung auch eine waschmaschiene?
    Ich meine ich hab nichts..kein loeffel..handtuch..ne lampe..garnichts nut klamotten die ich mitgebracht habe..noch nicht mal winter klamotten...was jeztz?


    Vielen dank

  • Du musst aufzählen, was du benötigst. Anhand dieser Liste wird dir die ARGE berechnen, wieviel du ausgeben darfst. Oft wird auch ein niedriger Preis angenommen, um ALG II-Bezieher zum Kauf von Gebrauchtwaren zu zwingen. Viele ARGEN geben auch Gutscheine für Gebrauchtwarenhäuser heraus. Dies ist Ermessenssache der ARGE. Du hast keinen Anspruch auf Bargeld und auch nicht auf Neuware.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Da saas ich nun und habe fibrig eine liste aufgestellt und wurde reingerufen...sie haben einen schrank vergessen meinte die nicht sehr nette dame..ach ja..sagte ich..waschmachiene angemessen? gerade erfahren bekomme 570 eure was ich zu niedrig fine...was nun? einspruch? hilft das was?
    vielen dank

  • Waschmaschine ist in der Rechtsprechung umstritten, einige Gerichte sagen ja, viele nein. Aufführen kann man es. Schreib lieber zuviel auf, als zu wenig. Gestrichen wird sowieso. Und der "Betrag" ist nicht verhandelbar, außer, es ist wirklich unmöglich, für diesen Preis die Dinge zu bekommen (siehe Gebrauchtwaren)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D