Babypause und Hartz 4

  • Hallo alle miteinander,


    ich habe ein paar Fragen und ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen?
    Also ich werde demnächst Mama und freu mich auch drauf, auch wenn ich es allein groß ziehen muss...
    Zurzeit habe ich einen unbefristeten Vertrag und werde dann wenn das Baby da ist ja in Elternzeit gehen für 12- 14 Monate dementsprechend Elterngeld bekommen (660 Euro wären das). Bekäme ich zusätzlich hartz 4 um das Elterngeld aufzustocken?
    Eigentlich würde ich gerne 2 Jahre zu hause bei meinem Kind bleiben, aber wie sieht es dann finanziell aus? Das Elterngeld wäre dann ja nur für das erste Jahr und wie ist es überhaupt, wenn man einen unbefristeten Vertrag hat, kann das Amt mich zwingen nach einem Jahr wieder anzufangen?


    Das macht mir alles ein bisschen Sorgen und ich hoffe ihr könnt mir helfen?!
    LG

  • Zu deinem Elterngeld kommen ja noch Unterhalt des Kindsvaters (notfalls Unterhaltsvorschuss durch die Familienkasse/Sozialämter) und Kindergeld (evtl. Kindergeldzuschuss). Sodass dieses noch anzurechnen ist. Dann würde dir zunächst Wohngeld zustehen und erst dann wäre zu prüfen, ob ALG II beantragt werden kann.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo....ich habe ein ähnliches "Problem", ich bin seid august wieder alleinerziehend einer 6 jährigen Tochter und mit dem zweiten Kind in der 30 Woche schwanger.
    Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag bis ende des Jahres in einem Callcenter, habe momentan ein beschäftigungsverbot da es mir gesundheitlich schlecht geht.
    Werde ab Januar arbeitslos sein und arbeitslosengeld 1 erhalten.
    Mein Problem ist einfach, habe dem "Hartz-Amt" eine Kopie des Beschäftigungsverbotes gegeben,da mein gehalt leider nicht ausreicht muss ich noch Hartz IV bekommen,und prompt ein Stellenangebot bekommen wo ich mich umgehend bewerben soll.Vollzeit, ab september 08.
    Meine Frage was soll ich da tun.Bin ja noch in einer arbeit.

  • Hi,
    danke für deine schnelle Antwort! Der Vater wird wohl kein Geld zahlen, denn es war eine Urlaubsbekanntschaft und ich glaub kaum das man ihn ausfindig machen kann. Nun ja, man kann es nicht ändern... also würden Unterhaltszahlungen wegfallen.
    Was ist denn Kinderzuschlag?
    LG und Danke:)

  • @tinalicht: Auf dem Stellungsangebot ist auf der Rückseite ein Formular, dieses kannst du dazu nutzen, das Stellungsangebot abzulehen, da du noch in Arbeit bist und lediglich "krankgeschrieben" bist.


    lausemia : dann steht dir Unterhaltsvorschuss vom Staat zu, wenn der Vater nicht ermittelbar ist. Antrag bei der Familienkasse/Sozialamt stellen!


    Kindergeldzuschuss wird für Kinder gezahlt, die Kindergeld erhalten und das Einkommen der Eltern bis zu 600 € (alleinerziehend) oder 900 € (Ehepartner) liegt. Der Zuschlag beträgt bis zu 140 €, ist aber einkommensabhängig. Bei ALG II Bezug wird kein Kindergeldzuschlag gewährt, das Kind erhält dann Sozialgeld.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D