hallo ich habe meine nebenkostenabrechnung bekommen wir sind 4 personen und meine miete koste 840
euro das amt übernimmt 820 euro und wir zahlen 20 euro dazu für die nebenkosten ich habe jetzt ein
guthaben von 350 euro wie wird das jetzt berechnet
danke in voraus!
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Prozentual. Also hochgerechnet auf die angemessenen Nebenkosten hat die ARGE Anspruch auf eine Auszahlung, der Rest verbleibt euch.
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habe einen eigenanteil von 61 euro und 241 euro zurück bekommen.................alles hingeschickt, noch keine antwort, habe gestern die stehenden 241 euro von der bank geholt.......1.9.volle leistung bekommen ohne 241 euro abzug??????
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Wenn du ein Guthaben hast dann wird das schon noch verrechnet da brauchste nicht zu denken das die ARGE das vergißt.
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Wir wohnen seit 20 Jahren in einer 64m² Wohnung und aufeinmal sei die zu groß.
Wir haben 92€ Guthaben, abgezogen wird uns aber 220€ und das soll alles restens sein weil wir ja in einer zu großen Wohnung leben. Letzte Jahr mußten wir 50€ mehr zahlen das war auch rechtens.Das soll ein neues Gesetz sein, nach dem wenn man mehr als die zustehenden m² hat alles abgezogen werden kann es reicht auch schon wenn man 1/2 m² mehr hat. Ich sage nur toller Rechtsstaat ist das geworden.
Und es wird noch schlimmer werden, denn bei den anderen Leuten ist nicht mehr viel zu holen. -
hallo ich habe meine nebenkostenabrechnung bekommen wir sind 4 personen und meine miete koste 840
euro das amt übernimmt 820 euro und wir zahlen 20 euro dazu für die nebenkosten ich habe jetzt ein
guthaben von 350 euro wie wird das jetzt berechnet
danke in voraus!Du hast also nun 350 Euro Gut,das wird mit Deiner Miete verrechnet,Du hast leider nichts davon,Hartz 4 verrechnet dein Guthaben mit Deiner Miete,so kommt das Amt mal*billiger* weg,muß nun 1 x nicht volle Miete zahlen,Tipp spare nicht am falschen Ende,350 Gute da mußt Du ganz schön gedrosselt haben,,,Ok!!!
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....das kann aber manchmal auch daran liegen, dass die Miete nicht direkt an den Vermieter gezahlt wird.
Die ARGE bewilligt z.B einen Betrag für Nebenkosten i.H.v. 60,00 Euro und er (der Leistungsbezieher) zahlt nur 50 an seinen Vermieter, schon entsteht ein Guthaben auf seiten der ARGE, das von Deinen Leistungen einbehalten wird, selbst wenn Du evtl. sogar eine Nachzahlung hast...
Also von daher immer ganz wichtig: 1zu1 den bewilligten Betrag auch an den Vermieter weiterleiten, dann müßte es eigentlich genau hinkommen, d.h. Nachzahlungsanspruch Vermieter wird von ARGE bezahlt, Guthaben steht wiederum aber auch der ARGE zu und wird von Deiner Miete in dem nächsten Monat/den nächsten Monaten abgezogen.
Hoffe konnte ein bißchen weiterhelfen
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