Lebensgefährtin

  • Hallo verehrtes forum!!Meine Freundin EU-Ausländerin möchte zu mir nach Deutschland ziehen und hier auch
    Arbeit suchen da sie lieder Keinen beruf hat wird das schwierig und da ich selbst ALG 2 beziehe kann ich
    sie nicht sehr lange unterhalten,eine heirat ist geplant aber erst nächstes Jahr möglich,könnten wir für
    Sie Leistungen bekommen bis sie einen Job findet????? bitte um eine freundlich sachliche Antwort Danke!

  • Gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II sind Ausländer (darunter fallen auch EU-Bürger) vom Bezug von ALG II ausgeschlossen, wenn sie sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.


    Die Planung einer Heirat in einem Jahr kann als "Familiengründung" angeführt werden, muss aber glaubhaft gemacht werden. Frag mich aber bitte jetzt nicht, wie, denn das ist Ermessenssache des SB, inwiefern er etwas glaubt ;-(

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Sie wird ja nicht "allein" hier sein ich werde sie bei mir melden sie wird bei mir leben in"eheähnlicher gemeinschaft" wenn ich selbst nicht arbeitslos wäre,wäre alles kein problem aber von 350E können
    zwei Leute schwerlich leben!!!!Danke

  • Es geht nicht darum, dass sie alleine in Deutschland wäre, sondern dass die Arbeitssuche der einzige Grund wäre, warum sie nach Deutschland kommt. (siehe 2. Absatz!).

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D