Hallo verehrtes forum!!Meine Freundin EU-Ausländerin möchte zu mir nach Deutschland ziehen und hier auch
Arbeit suchen da sie lieder Keinen beruf hat wird das schwierig und da ich selbst ALG 2 beziehe kann ich
sie nicht sehr lange unterhalten,eine heirat ist geplant aber erst nächstes Jahr möglich,könnten wir für
Sie Leistungen bekommen bis sie einen Job findet????? bitte um eine freundlich sachliche Antwort Danke!
-
-
Gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II sind Ausländer (darunter fallen auch EU-Bürger) vom Bezug von ALG II ausgeschlossen, wenn sie sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten.
Die Planung einer Heirat in einem Jahr kann als "Familiengründung" angeführt werden, muss aber glaubhaft gemacht werden. Frag mich aber bitte jetzt nicht, wie, denn das ist Ermessenssache des SB, inwiefern er etwas glaubt
-
Sie wird ja nicht "allein" hier sein ich werde sie bei mir melden sie wird bei mir leben in"eheähnlicher gemeinschaft" wenn ich selbst nicht arbeitslos wäre,wäre alles kein problem aber von 350E können
zwei Leute schwerlich leben!!!!Danke -
Es geht nicht darum, dass sie alleine in Deutschland wäre, sondern dass die Arbeitssuche der einzige Grund wäre, warum sie nach Deutschland kommt. (siehe 2. Absatz!).
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
--HILFEEE!!!--kein BAB, kein ALG2
- sylvia86blau
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 7,9k
0
-
-
-
-
, unter 25, brauche dringend Hilfe 4
- vip-lady
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 9,6k
4
-
-
-
-
!! öffentl. petition wegen kindergeld !! 2
- sich wehren
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 9,3k
2
-
-
-
-
!Hilfe ! AlG II verlangt alle Zahlungen zurück incl. KV usw. 6
- witwemitvierkindern
-
- Antworten
- 6
- Zugriffe
- 16k
6
-
-
-
-
???? was heisst das genau ????? 1
- sarah_en
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 7k
1
-