also, nun gehts los das ich mir ne wohnung suche. habe eine gefunden, die genau 25 € zu viel ist, allerdings wäre die dann mit EBK, das sind genau diese 25 € wo ich an die Küche abzahlen würde. Habe mal gehört, das es für sowas ne Regelung gibt, weiß einer davon ?
hab eine Mietbescheinigung von der guten Frau sachbearbeiterin bekommen, und da steht was von Vergütung von der Überlassung von Möbeln, da würde der Vermieter die Küche dann eintragen. Wird das dann berücksichtig, und ist die Wohnung dann angemessen oder wird sie immernoch "nicht als angemessen" angesehen ?
Es würden nämlich die Umzugskosten und die Kaution wegfallen (Kaution ist allerdings keine Vorhanden), deshalb ist es mir so wichtig das die Wohnung angemessen ist.
ich wollte 1stens: eine Bescheinigung dafür, dass ich von zu Hause ausziehen darf. Sie meinte das wäre nicht üblich, nur wenn man das Bundesland wechseln würde. (ich möchte diese Bescheinigung zur Sicherheit, nicht das im Nachhinein was kommt und ich nichts widerlegen kann) das ich ja das recht dazu habe, auszuziehen und das die kosten übernommen werden, steht ja nicht mehr in Frage.
und 2tens: Eine Bescheinigung das ich die Wohnung anmieten kann und gezahlt wird. Wollte sie mir auch nicht geben, da die Wohnung nicht angemessen sei. Aber so eine Bescheinigung das gezahlt wird, musses doch irgentwie geben ? Ich kann doch nicht einfach Mietvertrag unterschreiben und am Ende da sitzen und es wird nicht gezahlt.
lg vero