keine Ahnung und davon reichlich

  • Hallo, ich bin neu hier und habe ein Problem welches bald gelöst werden muß.


    kurz zu meiner Situation,


    ich habe mich von meinem LAG getrennt, habe 2 Kinder (14 und 8), kindesvater (ist nicht der LAG) zahlt derzeit keinen Unterhalt - Klage bei Gericht eingereicht, jetzt bin ich auf Wohnungssuche, gehe arbeiten (800 € brutto). Welche Finanziellen Hilfen kann ich beantragen um die Grundsicherung zu gewährleisten?
    Bekomme ich finanz. Hilfe beim Umzug? Wie verhält es sich mit der Miete? Ich habe nicht vor auf Staates Kosten zu leben, meinen Job möchte ich weiterhin ausüben.


    Auf der Arge wurde mir von eienm MA sehr unzureichend und unhöflich "Auskunft" gegeben, mit der ich aber nicht so richtig weiterkomme.



    Ich hoffe auf eure Hilfe u bedanke mich im voraus dafür!


    Liebe Grüße


    klecks

  • Zunächst musst du beim Sozialamt bzw. Familienkasse deiner Stadt Unterhaltsvorschuss für deine beiden Kinder beantragen.


    Danach berechnet sich, wie weit du auf ALG II Anspruch hast. Die nachfolgende Berechnung ist nicht verbindlich, stellt aber eine Richtung dar.


    ..351 € Regelleistung für dich
    +281 € Regelleistung für das 14-jährige Kind
    +211 € Regelleistung für das 8-jährige Kind
    +525 € geschätzte Kosten der Unterkunft für eine 75m² große Wohnung (75m² ist Maximalwert!)
    1368 € Gesamtbedarf


    ..550 € geschätzter Nettolohn von dir
    +365 € Unterhalt 14-jähriges Kind (Mindestunterhalt)
    +157 € Kindergeld
    +322 € Unterhalt 8-jähriges Kind (Mindestunterhalt)
    +157 € Kindergeld
    1551 € Gesamteinkommen


    Da dein (angenommenes) Gesamteinkommen den Gesamtbedarf abdeckt, sobald du Unterhaltsvorschuss bekommst, würde kein ALG II Anspruch bestehen. Das SGB II ist nachrangig, also erst sind andere Hilfen (Unterhaltsvorschuss usw.) zu beantragen, bevor ALG II greift.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Kindergeldzuschlag erhält sie nur, wenn ihr Einkommen geringer als 600 € ist. Es ist aber notwendig, dass sie auch in diesem Falle alle anderen möglichen Hilfen (insbesondere Unterhaltszahlungen) erst ausschöpft, sodass ihr Einkommen auch hier zu hoch wäre und sie somit aus der Zuschlagszahlung herausfällt.


    Evtl. steht ihr Wohngeld zu. Dafür sehe ich hohe Erfolgschancen.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • vielen Dank für die schnellen Antworten!


    Unterhaltsvorschuß habe ich bereits für beide Kinder ausgeschöpft. Der KiVa wird auf 50% verklagt, weil 100% absolut aussichtslos wären. Selbst die 50% sind nicht sicher, bisher hat er bis Mai 2008 grad mal 50 Euro für jedes Kind gezahlt.


    Wenn ich eine Wohnung gefunden habe, werde ich Wohngeld beantragen. Gibt es da irgendwelche Obergrenzen wg. Größe der Wohnung, Nebenkosten o.ä.?


    Sorry, aber ich hab damit absolut null Erfahrung :confused: und bin auf eure Hilfe angewiesen.



    LG


    klecks

  • Zur Wohngeldberechnung gibt es Tabellen. Dies ist ein "Zuschuss", der vom Einkommen und der Miete (ohne Nebenkosten) abhängig ist. Daher ist hier keine genaue Berechnung möglich, solang die tatsächliche Miete nicht ermittelt ist.


    Ist doch kein Problem, wenn du keine Erfahrung hast, hier wird dir gehilft :D Du nimmst wenigstens die Möglichkeit wahr, dass du Hilfe suchst, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D