Wohnung unangemessen

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute einen Brief von meiner ARGE erhalten, darin steht das meine Wohnung mit 510,52 € zu Teuer ist.
    Die Kaltmiete beträgt 410,52 € zzgl. 100,00€Nebenkosten.
    Ich bewohne mit meiner Tochter (7) diese 2 Zimmer/60qm Whg.


    Die FM hat mir geschrieben das für meinen Kreis(Singen/Westl. Hegau) eine Kaltmiete von 330,00 € vorgesehen ist.
    Habe mich auch schon nach anderen Whg umgesehen nur gibt es keine unter 420,00€ Kaltmiete???


    Ich sollte bist 01.01.09 eine andere Wohnung gefunden habe da sie mir sonst die Differenz vom Regelsatz abzwacken wollen???


    Wer kann mir helfen? Ich möchte einen Wohnberechtigungsschein beantragen, kann man mich damit bei den Wohnbaugesellschafen nicht mehr ablehnen oder was ist genau der zweck eines Wohnberechtigungsscheines?

  • Hallo kimba25,


    bestimmte durch öffentliche GElder geförderte Wohnungen (normalerweise günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt) dürfen nur an Leute mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen Wohnberechtigungsschein bekommen wiederum nur Leute mit geringem Einkommen. So soll verhindert werden, dass besserverdienende Menschen in die geförderten Wohnungen einziehen können. Bei vielen Wohnungsbaugesellschaften mit Wohnberechtigungsschein gibt es allerdings lange Wartelisten, wobei Familien mit Kindern bevorzugt behandelt werden.


    Wenn du nachweisen kannst, dass du trotz Bemühungen keine günstigere Wohnung finden kannst, muss die ARGE auch weiterhin die tatsächlichen Kosten übernehmen. Außerdem muss die ARGE sämtliche Kosten, die mit der Wohnungssuche zusammenhängen, zahlen (so z. B. auch Maklergebühren, Kleinanzeigen etc). Wenn du allerdings diese Eigenbemühungen nicht oder nur unzureichend nachweisen kannst oder nachweislich günstigere Wohnungen am Markt vefügbar sind und von dir ignoriert werden, kann die ARGE zum gesetzten Termin die Miete und NK auf den angemessenen Betrag herabsetzen.