Hallo zusammen
Ich beziehe HatzIV und habe am 17.09 einen Job angetreten.
Nun werd ich am 1.10 mein Gehalt für September bekommen. Allerdings sind das nur ca. 850 Eur.
Ich werd nun in Oktober 08 nochmal HatzIV bekommen;
allerdings werd ich wohl was zurückzahlen müssen.
Falls ich schon Ende Oktober das Gehalt für Oktober bekomme, werde ich wohl die Zahlungen für Oktober ganz zurückzahlen müssen (Zuflussprinzip)
Falls ich nun in Oktober 08 außer den 850 Eur keine weiteren Gehaltszahlungen bekomme:
was muß ich dann zurückzahlen?
Dabke für Antworten