Leistungen nach Jobannahme

  • Hallo zusammen


    Ich beziehe HatzIV und habe am 17.09 einen Job angetreten.
    Nun werd ich am 1.10 mein Gehalt für September bekommen. Allerdings sind das nur ca. 850 Eur.
    Ich werd nun in Oktober 08 nochmal HatzIV bekommen;
    allerdings werd ich wohl was zurückzahlen müssen.


    Falls ich schon Ende Oktober das Gehalt für Oktober bekomme, werde ich wohl die Zahlungen für Oktober ganz zurückzahlen müssen (Zuflussprinzip)


    Falls ich nun in Oktober 08 außer den 850 Eur keine weiteren Gehaltszahlungen bekomme:
    was muß ich dann zurückzahlen?


    Dabke für Antworten

  • Zurückgefordert werden die Leistungen, die durch die Einnahme von 850€ abgedeckt werden. Wenn du mehr ALG II erhalten hast, wird es auf den nächsten Monat übertragen und dort nochmals angerechnet. Solltest du weniger erhalten haben, wird ALG II komplett zurückgefordert. Eine Anrechnung nach den 400-€-Job-Regeln kommt hier nicht in Betracht, da du eine Festanstellung zu Mitte des Monats aufgenommen hast und damit keine 400-€-Job.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Zurückgefordert werden die Leistungen, die durch die Einnahme von 850€ abgedeckt werden. Wenn du mehr ALG II erhalten hast, wird es auf den nächsten Monat übertragen und dort nochmals angerechnet. Solltest du weniger erhalten haben, wird ALG II komplett zurückgefordert. Eine Anrechnung nach den 400-€-Job-Regeln kommt hier nicht in Betracht, da du eine Festanstellung zu Mitte des Monats aufgenommen hast und damit keine 400-€-Job.


    Hallo


    danke für die Antwort.
    Ich bekomme den Höchstsatz, dh insgesamt 915 Eur. Also mehr als ich am 1.10 überwiesen bekomme.
    Ich verstehe das mit dem Übertragen auf den nächsten Monat nicht;


    Ist es für mich von Vorteil, wenn das Gehalt für Oktober (also etwa 1600 Eur) erst am 1.11 auf dem Konto ist?



    Gruß

  • also, du bekommst 915 € ALG aber "nur" 850 € Gehalt. Damit stehen dir für Oktober lediglich 65 € zu. Die 850 € werden von dir zurückgefordert. Nach Gehalteingang musst du dieses der ARGE umgehend mitteilen. Im November das gleiche Spiel. Dort erhälst du (angenommen) 1500 €, also wird dann ALG II rückwirkend gestrichen und du musst die 915 € für November zurückzahlen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo TheNextOne,


    warum werden in diesem Fall keine Freibeträge berücksichtigt?


    Als ich mit meinem Verlobten zusammengezogen bin, hatte ich auch eine Festanstellung. Mein Gehalt wurde aber nur abzüglich der Freibeträge angerechnet, so dass mir ca. 280 bzw knapp über 300 EUR anrechnungsfrei blieben (Grundfreibeträge, Fahrtkosten, Riester ...)


    Es kann doch nicht sein, dass man arbeiten geht, aber durch Fahrtkosten, evtl höhere Versicherungen etc hinterher deutlich weniger zum Leben hat als mit Hartz 4, wenn keine Freibeträge gewährt werden.


    Liebe Grüße,
    Jana


  • okidoki danke für die Infos
    Das bedeutet also, daß es für mich besser ist, wenn ich das Gehalt für Oktober erst im November bekomme.



    Gruß