§24 zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

  • hallo allerseits
    :eek:
    Sehr geehrte xxxxxxxxx


    zwischenzeitlich haben sie einen Bescheid der Agentur für Arbeit xxxxxxxx vorgelegt,laut dem ihr Anspruch auf ALG mit Ablauf des 24.10.08 enden wird.
    Gemäß §11 SGB II ist ein solcher Leistungsbezug als Einkommen bei der Berechnung des ALG II Anspruchs zu berücksichtigen.
    Unter Einräumung eines pauschalen Freibetrags habe ich ihren Leistungsanspruch für die Zeit vom 26.01.08 - 24.10.08 neu berechnet.


    Insgesamt haben sie in der Zeit vom 26.01.08 - 24.10.08 Leistungen in Höhe von 2.520,62 € zu Unrecht erhalten.


    Ich beabsichtige daher,die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung teilweise für den o.a. Zeiträume aufzuheben.
    Bevor ich eine Entscheidung treffe, gebe ich ihnen Gelegenheit sich zu den oben genannten Tatsachen zu äußern. Ihre Stellungnahme ist schriftlich abzugeben. Eine Verpflichtung zur Äußerung besteht nicht.
    Sollte mir bis spätestens 17.10.08 keine Äußerung vorliegen, gehe ich davon aus, das die vorgenannten Vorraussetzungen vorliegen. In diesem Fall wird Ihnen noch ein gesonderter Bescheid zugehen.


    Mit freundlichen Grüssen
    xxxxxxxxxxxxx
    :eek:


    -----------------------------
    so erst mal shocker.


    fehler meinerseits gegenüber dem AA : keine !!!!! alle unterlagen bei antrag und bei der wiederbewilligung abgegeben !!!! sogar alg1 bescheid !!!!!
    man darf ja nichts verheimlichen !! ( ironie )
    arbeitslosengeld 1 gab es in höhe von 306 €
    zuschuss alg 2 unterschiedlich mal 312 dann mal 34,30 usw usw aber wer blickt da noch durch.
    wir leben in einer bedarfsgemeinschaft 4 personen 2 erwachsene 2 teens 16 und 17
    für alle kommt hartz4 auf wegen zuschusskosten heizung usw.


    ---------------------------------
    heute bei Sachbearbeiter angerufen was das problem sei. er sagte das alg1 und alg2 nicht gleichzeitig bezahlt wird und das das einkommen ist was nicht berechnet wurde.
    daraufhin ich : aber sie haben alle unterlagen (bis auf meine unterwäschegrösse( ironie ))von mir bekommen sogar den ALG 1 Bescheid .
    er : ich finde ihre akte hier nicht bin aber auch nur vertretung für ihre sachbearbeiterin, aber es kann mal vorkommen das dass übersehen wird.
    :confused:
    sie müssen mir ihre stellungsnahme schriftlich zusenden.
    ----------------------------------
    hmmm langsam denke ich ich bin im affenkäfig gefangen :(


    also wer ist schuld was kann ich tun ?
    anwalt ?
    was ist mit der stellungsnahme ?


    bitte um ratschläge


    mfg

  • Die Aussagen, die du dem Sachbearbeiter gemacht hast, einfach nochmal schriftlich niederlegen und der Arge zuschicken. Am Besten per Einschreiben oder persönlich abgeben und quittieren lassen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • danke erstmal für die antwort :)


    hatte noch 2 sachen vergessen:
    der anruf endete mit den worten das es dieses telefongespräch nicht gab ! hmmm
    was mich stutzig macht ist das das der Sachbearbeiter war der auch diesen brief im auftrag unterschrieben hat also muss er ja schon mal die akte in der hand gehabt haben !!


    er wusste noch nicht mal das es eine bedarfgemeinschaft ist !!


    hmmm werde wohl die stellungsnahme tippeln und dann weiter sehen.
    hoffe nur nicht das die die zahlung einstellen (kaue ja jetzt schon auf gummi rum )....


    danke erstmal :))


    mfg

  • Das Telefongespräch kannst du auch nicht verwerten, da es nicht rechtsverbindlich ist. Auch die Aussage, dass ALG II nicht neben ALG I gezahlt wird ist nichtig, da es aufstockendes ALG II nicht nur für Erwerbstätige gibt.


    Bei der Schreiberei bitte gleich darum, dass die Rückzahlungsforderung solang ruhen soll, bis endgültig über diese Sache entschieden wird. Ansonsten musst du nämlich die Rückzahlung zu nächst leisten und musst dann, bei einem Sieg, diese wieder langwierig zurückfordern. Es reicht der Satz "Gleichzeitig bitte ich, die Rückforderung des möglicherweise zu Unrecht bezogenen Betrages solang ruhen zu lassen, bis die Rückzahlung rechtskräftig entschieden wurde. Dementsprechende Mitteilung erbitte ich an die mit der Forderung beauftragten Stelle zu leiten."

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Warum einen Brief beantworten? Die glauben einem eh nicht?


    Und die Aussetzung der Vollstreckung muss beantragt werden, ansonsten ergeht mit dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid gleich die Zahlungsaufforderung, die dann bereits rechtskräftig ist.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • eine zahlungsaufforderung ist kein Verwaltungsakt und kann damit nicht rechtskräftig werden


    was ich sagte stimmt
    aber jetzt bist wieder du drann


    viele sind schon still geworden, ich werde es demnächst auch


    du hast das letzte wort, wäre ja auch schlimm wenn nicht

  • Du hast mal wieder nicht komplett gelesen. Ich habe geschrieben, dass mit dem Aufhebungs- und Erstattungsbescheid die Zahlungsaufforderung ergeht. Und das ist ein Verwaltungsakt. Und somit wird auch die Zahlungsaufforderung rechtskräftig, wie man dann auch lesen kann.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D