Hallo habe an euch mal folgende Frage
auch wenn diese ähnlicherweise hier schon gestellt ist, so habe ich dennoch
einige Fragen offen zu diesem Thema.
_____Thema / Gründung einer WG_____
möchte eventuell mit einer guten Freundin die Momentan selbst ALG II bezieht eine WG
gründen. Nun wirft sich mir aber die Fragen auf wie werden die Kosten für die Miete berechnet
und wie Gross darf die Wohnung für 2 Personen sein ?
Zudem spielen Gesundheitliche Probleme eine Rolle, kann man hier auch was bewirken
für eine größere Wohnung ?
Die ARGE sagt für 2 Personen 60qm, wie ich finde ziemlich klein da kann ich in meiner 55qm
Wohnung ja auch gleich Wohnen bleiben..
Region: Schleswig-Holstein
Kosten laut ARGE
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Personenanzahl 2.
Baujahr vor 1976 – 327,00 € ( a ) x 2 = 654,00 € ?
Baujahr ab 1976 - 373,00 € ( b ) x 2 = 746,00 € ?
Fragen
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Wieviel Miete bekommt man bei einem Zusammenschluss einer WG ?
Bekommt jeder bei einer Gründung der Wohngemeinschaft, die gleiche
Höhe an Miete zugeteilt ?
Was ist wenn die Wohnung größer ist als die ARGE in der Mietobergrenze angegeben hat ?
z.B. eine 80qm ZimmerWohnung für 650 Warm ( wäre das zu Teuer ) ?
Bekommt jeder den Anteil der Miete siehe oben mal 2 ?
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Vielen Dank für eure Mühe würde mich freuen wenn der eine oder andere was
genaues da wüsste...