nein, dein anspruch auf hartz4 endet erst in dem monat, in dem dir geld aus der erbschaft zugeflossen ist. du solltest aber nicht vergessen, die dann privat krankenversichern.
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Wenn ein Hartz-IV-Empfänger von der Mutter einen größeren Betrag erbt, kann dann das Jobcenter im Nachhinein behaupten, dass der Erblasser zu Lebzeiten zum Unterhalt verpflichtet gewesen sei und für die Jahre des Leistungsbezugs das AlG II zurück verlangen?
(Ich hätte gern ein neues Thema für meine Frage eröffnet, aber ich habe nicht herausbekommen, wie das geht)
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Nein, eigentlich nicht. Schildere doch den Sachverhalt etwas näher.
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Bin 57 und bekomme seit Jahren Arbeitslosengeld II. Heute habe ich erfahren, dass ich einen Betrag erbe, der für ein paar Jahre zum Leben auf Hartz-IV-Niveau ausreicht. Kann jetzt das Jobcenter sagen, dass ich gar nicht bedürftig gewesen war, weil ich von den Eltern Geld hätte kriegen müssen, und kann es deshalb das gezahlte AlG II für 3, 4 oder 5 Jahre zurückverlangen? Dann wäre das Erbe weg und ich müsste weiter Hartz IV beantragen.
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Nein, das geht nicht. Erst ab Erbfall.
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Deine Eltern waren dir gegenüber ja nicht mehr unterhaltspflichtig und somit hättest du von deinen Eltern auch gar nichts fordern können.
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So ist es.
@Topic:
Beim Zufluss eines Erbes, im laufenden Leistungsbezug, ist dieses als einmaliges EInkommen im Sinne des §11 SGB II zu werten. Das bedeutet:
Einkommen - 30,00€ Freibetrag für Versicherungspauschale.
Sollte das Einkommen so Hoch ausfallen, dass im MOnat des ZUflusses kein Anspruch mehr besteht, ist das Einkommen auf 6 Monate aufzuteilen. Dies wären bei 20000€ monatlich 3303,33€ (20000 :6 Monate = 3333,33€ - 30,00€ monatlich versicherungspauschale).Wenn der Lebensunterhalt durch das Erbe Sichergestellt werden kann, besteht dann ab der Zukunft erstmal kein Anspruch mehr.
Wenn dann (später) wieder ein Antrag auf ALG II gestellt wird, wird der Vermögensfreibetrag geprüft.
Gruß
Diablo
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