Dringende Hilfe

  • Hallo Leute,
    ich habe da mal eine Frage.
    Mein Onkel bezieht Hartz IV.
    Er ist verheiratet, hat einen Sohn von 16 Jahren der bei ihm wohnt, einen Stiefsohn und eine Stieftochter die beide nicht mehr bei denen wohnen.


    Nun das Problem.
    Seine Mutter (also unsere Oma) hat einen bei der Geburt von ihrem Enkel einen Sparvertrag angelegt. Mein Onkel zahlt nichts. der Sparvertrag gilt nur ihrem Enkel. Der Sparvertrag läuft nun dieses Jahr aus. Dieses hat das Amt nun mitbekommen und weil mein Onkel an den Sparvertrag nicht mehr gedacht hat (da er ja nichts dafür einzahlt) und den nicht mit bei den Unterlagen angegeben hat, will das Amt nun einen Teil des Geldes einbehalten.


    Ist das rechtens??


    Bitte um Antworten :)

  • Es kommt auf die Höhe der Spareinlage an...


    Für deinen Onkel als auch für deinen Cousin steht jeh Lebensjahr ein Schonvermögen von 150 € zu.


    Also für deinen Cousin 2.400 €. Für deinen Onkel musst du selber rechnen ;-)

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Echt?
    Gibts da ein Gesetz wo das fest drins teht oder sondt irgendwo womit man was in der Hand hat??


    Steht ihm das denn auch zu obwohl er das nicht angegeben hat?


    Ob Freibetrag hin oder her, ich find das so ungerecht. Meine Oma legt extram was zurück obwohl die es selbst nicht soo dicke hat und die wollen das einfach so haben.
    Und dann kommen irgendwelche Ausländer (nicht gegen die persönlich) die kassieren auch Harz IV und fahren nen fetten Mercedes oder BMW!!

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 1a und Nr. 4 SGB II


    Ich muss mich verbessern, für deinen Cousin ist ein Freibetrag generell von 3.100 € gesetzlich vorgeschrieben, egal wie alt er ist, solang er nicht volljährig ist. (Nr. 1a)


    Für deinen Onkel gilt die Berechnung wie oben beschrieben. (Nr. 1) Zusätzlich kommt nochmal ein Freibetrag von 750 € dazu, der für "notwendige Anschaffungen" vorgesehen ist. (Nr. 4)


    Dies gilt nur für Personen, die in einer BG zusammen wohnen.

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    Gruss R.


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  • jupp... richtig

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


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