widerspruch abgeholfen - neue Fragen

  • Hallo :)


    ersteinmal heute eine erfreuliche Nachicht in meinem Briefkasten: widerspruch wurde vollständig abgeholfen, nun kommen aber neue Fragen auf. Hatte ja wiederspruch eingelegt, da mein vater bei dem ich noch wohne mit angerechnet worden ist, da ich aber schwanger bin eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde, und er nicht angerechnet werden durfte. Dies ist nun auch geschehen, allerdings wirft es neue Fragen auf, ich vertraue meiner Sachbearbeiterin einfach nicht mehr:


    wie ist die Regelleistung für ein Kind unter 25, schwanger und eigene Bedarfsgemeinschaft in Niedersachsen? Mir wurden 281 € als Regelleistung aufgelistet. und 60 € Schwangerenmehrbedarf, mein Bedarf liegt also bei 341,00 €


    Einsetzbares Einkommen:


    Kindergeld 154
    -30 Einkommensberechnung
    also 124



    217 € der Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Ist das jetzt alles in Ordnung, oder hat meine Sachbearbeiterin wieder mist gebaut? Hab ehrlich gesagt keinen Nerv mehr auf noch einen widerspruch, aber ich stehe zu meinem Recht, falls bei diesen Berechnungen wieder etwas falsch ist.


    Unteranderem habe ich noch Wohnungsfragen, aber ersteinmal brauche ich antworten hierzu. Liebe Grüße und Danke schonmal wieder im vorraus vero

  • Die Berechnung ist richtig. Die 30 € sind Einkommensbereinigung ;-) für Versicherungen usw.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ja ist auch richtig =)


    Ich bekomme zumbeispiel 223 € im monat alleine dadurch das dass Kindergeld bei mir angerechnet wird.


    Um mal auf die Wohnung zu kommen:


    Pers.1 Wohnraumgröße: 45 m² Angemessene KDU 277,65€
    Pers.2 Wohnraumgröße: 60 m² Angemessene KDU 370,20€


    So nun bin ich mir aber nicht sicher ob dir mit Kind eine 60 m² Wohnung zusteht...


    Wir (meine Freundin [ist auch Schwanger]) und ich haben so eine:


    Pers.3 Wohnraumgröße: 75 m² Angemessene KDU 462,75€


    Die KDU ist mit Nebenkosten (Heizkosten Wasser etc)


    Nun ist dies der Aktuelle stand in Leipzig (Sachsen) ich weiß ja nicht wo du wohnst da kann das sogar anders sein


    Daraus ergibt sich das:
    Pro m² Die Grundstücksmiete nicht über 3,85 € sein darf.
    Pro m² Die Nebenkosten nicht über 1.37 € sein darf.
    Pro m² Die Heizkosten nicht über 0.95 € sein darf.
    Daraus ergibt sich eine Gesamtmiete 6,17 € pro m².


    Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

  • Da du unter 25 bist und noch bei deinen Eltern (Vater) wohnst, ist bei dir die Regelleistung 281 €. Dabei ist es unabhängig, ob er Unterhalt zahlt oder in der BG ist.


    Zur Wohnung. Normalerweise wird ein Neugeborenes noch nicht als eigenständige Person gezählt, wenn die derzeitige Wohnung für 2 Erwachsene Personen ausreichend ist, also an der Höchstgrenze liegt. Wenn aber vor der Geburt schon beengte Verhältnisse (mindestens 15% unter der Höchstgrenze) vorliegen, kann ein Umzug in eine angemessene Wohnung für 3 Personen auch genehmigt werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D