Ohne meine Einwilligung hat das Jobcenter bei meinem Vermieter nachgefragt, ob es tatsächlich eine Nachforderung für Nebenkosten und in welcher Höhe an mich gegeben hat.
Wer kann mir stichhaltige Argumente oder Paragraphen nennen, damit ich dem Sachbearbeiter Einen reinwürgen kann?
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Der Sachbearbeiter kann Angaben von dir jederzeit überprüfen. Dazu ist er nicht nur berechtigt, sondern insbesondere bei Nebenkostenabrechnungen auch verpflichtet.
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Der Sachbearbeiter kann Angaben von dir jederzeit überprüfen. Dazu ist er nicht nur berechtigt, sondern insbesondere bei Nebenkostenabrechnungen auch verpflichtet.
Hallo R.,danke, aber kann man eine Begründung deiner Antwort irgendwo nachlesen? Ich kann es einfach (noch) nicht so recht glauben.
Gruss moHa
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§ 67a Abs. 2 Nr. 2 b) aa) SGB X:
(2) 1Sozialdaten sind beim Betroffenen zu erheben. 2Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden
1.bei den in § 35 des Ersten Buches oder in § 69 Abs. 2 genannten Stellen, wenn
a)diese zur Übermittlung der Daten an die erhebende Stelle befugt sind,
b)die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und
c)keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden,2.bei anderen Personen oder Stellen, wenn
a)eine Rechtsvorschrift die Erhebung bei ihnen zulässt oder die Übermittlung an die erhebende Stelle ausdrücklich vorschreibt oder
b)
aa)die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich machen oder
bb)die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde
und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. -
Hallo R.,
danke für den genauen Hinweis auf die Fundstelle – auch wenn ich Denen schon ganz gerne mal Einen zurück gegeben hätte.
Gruss -
Kann ich verstehen, jedoch gibt es halt diesen Gummiparagraphen. Das Nachfragen beim Vermieter ist dann erforderlich, wenn die ARGE die Nebenkostenabrechnung oder die Höhe der Nebenkostenabrechnung anzweifelt. Da hier keine schutzwürdigen Angaben erfragt werden, sind alle Vorraussetzungen leider erfüllt.
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