Vorzeitig aus mietvertrag?

  • Hallo ihr lieben,


    also ich habe folgendes problem: Ich wohne mit meinen zwei kindern (4u2Jahre) in einer 58qm wohnung meine letzte betriebskosten-abrechnung war extrem hoch und da dadurch meine miete auf knapp 520euro steigt ist diese nun unangemessen und die arge fordert von mir entweder auszuziehen oder mir einen untermieter zu suchen.Weiß jemand ob ich durch diese forderung evtl schon vor den drei-monaten kündigungsfrist bei meinem jetzigen vermieter raus komme?


    Und ist die arge verpflichtet den umzug zu bezahlen denn die fordern den ja so schnell wie möglich.
    Auch bekomme ich nun nur noch 250euro hartz IV zum leben (abgesehen von der miete)Ist das normal?


    Wär schön wenn mir jemand bei meinen fragen helfen kann.


    Liebe grüße Melanie

  • Du wirst wohl Unterhaltszahlungen für die Kinder und für dich erhalten, oder andere Einkünfte haben. Auch Kindergeld wirrd als Einkommen gewertet.


    Nun zur eigentlichen Frage. Die ARGE hat dir eine Fristgesetzt, bis wann die Kosten zu senken sind bzw. bis wann der Umzug zu erfolgen hat. Wenn diese Frist nicht ausreicht, um eine Wohnung zu suchen und der Kündigungsfrist beim Vermieter gerecht zu werden, kannst du dieses der ARGE mitteilen und gegen die Umzugsaufforderung Widerspruch einlegen. Dies ist der Fall, wenn die Frist zum Umzug unter 4 Monate liegt und du eine 3 monatige Kündigungsfrist hast. Du hast jedoch auch die Möglichkeit, die Kosten zu senken (Untermieter), dies sollte innerhalb einer Frist auch von unter 3 Monaten zu bewerkstelligen sein, wenn der Vermieter einer Untervermietung zustimmt. Dazu benötigst du jedoch die schriftliche Einwilligung des Vermieters. Verweigert er diese, muss er dieses auch schriftlich anzeigen und dieses Schriftstück kannst du der ARGE vorlegen (KOPIE!!).


    Die Arge ist bei Anordnung eines Umzuges nicht nur verpflichtet, den Umzug selber zu bezahlen, sondern auch sämtliche Kosten der Wohnungssuche (Fahrtkosten zur Besichtigung, Inserate in einer Zeitung, Kauf einer Tageszeitung wenn diese noch nicht regelmäßig bezogen wurde, usw.) sowie anfallender Maklergebühren und Mietkautionen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D