Wie wird die Höhe des Kindesunterhaltes berechnet?

  • Hallo,


    ich bin fabi2509 und ganz neu hier. Ich brauche euren Rat, weil ich hoffe, dass wir dann gar keinen Anwalt einschalten müssen.
    Mein Mann (wir sind frisch verheiratet) hat einen 8jährigen Sohn aus erster Ehe. Bisher lief dieser Unterhaltsvorschuß vom Amt. Nun sind entweder sie 6 Bezugsjahre vorbei oder die Exfrau hat durch ihre Wiederheirat im August das Anrecht verloren.
    Lange Rede kurzer Sinn: seit August muß mein Mann nun direkt den Unterhalt an seinen Sohn bezahlen. Nun hat er im August eine Freiberufliche Arbeit angefangen und nun wissen wir nicht, wonach sich jetzt die Höhe des Unterhaltes berechnet. Sicher auf Dauer nach dem Steuerbescheid, aber das dauert ja noch, bis wir da den ersten in den Händen halten.


    Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen. Das wär super nett! :confused:


    Liebe Grüße
    Fabi2509 :)