Privates Darlehen der Großeltern wird angerechnet?

  • Hallo zusammen, ich habe eine Freundin die Hartz 4 bekommt und wir haben 2 Kinder. Das jüngere ist von mir, das ältere von ihrem Ex,der aber keinen Unterhalt zahlt. Ich selber verdiene ca. 950 € bei einer Leihfirma. Ich habe von meiner Oma 6500 € geliehen bekommen, weil ich ein neues Auto brauchte und eine Küche und Möbel benötigt habe. Wir sind kurz zuvor umgezogen bzw. zusammen gezogen. Jetzt will dieRate zurückzahlen, weil das Geld hinten und vorne nicht mehr reicht. Das Auto ist mittlerweile auch kaputt gegangen ( Motorschaden) und ich habe nicht das Geld um es zu reparieren. Meine Freundin hat jetzt schon zweimal Widerspruch eingelegt, aber ohne Erfolg. Was kann ich nur tun?


    MfG Tobi

  • Ich gehe davon aus, dass du mit deiner Oma keinen Darlehensvertrag geschlossen hast, also damit nicht schriftlich festgehalten wurde, wann und wie du das Geld zurückzahlen willst. Es reicht aus, dass du das Geld von deiner Oma erhalten hast, um es der BG zuzuschreiben. Daher wird dieses Geld als Einkommen der BG gerechnet.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Doch es wurde ein schriftlicher Vertrag mit meiner Oma gemacht nur keine feste Rate sondern so wie ich in der Lage bin muss ich es zurückzahlen. Aber was kann ich jetzt machen, meine Freundin bekommt jetzt schon den zweiten Monat kein Geld mehr und wir wissen bald nicht mehr wie wir unsere Kinder satt bekommen sollen. Wir zahlen im Monat 750 € Miete und dann noch Strom,Telefon, Versicherungen und und und.


    Mfg Tobi

  • Wurde auf die Widersprüche reagiert?


    Klage beim Sozialgericht einreichen...

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Ja das selbe wurde uns von der Arge auch gesagt, das wir auf den Widerspruch vom Widerspruch Klage beim Sozialgericht einreichen müssen. Machen wir auch, aber das Geld fehlt jetzt und meine Freundin kann noch nicht arbeiten gehen, weil die Kleine erst ein Jahr alt ist. Ich habe im Moment das Auto meiner Schwester damit ich überhaupt auf Arbeit komme und sie muss auch das Benzin bezahlen, aber so kann es doch nicht weitergehen.


    MfG Tobi

  • Klage mit Eilantrag über nen Anwalt, dann wird vorläufig entschieden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D