Bab

  • Ab dem 1. Januar 2007 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (SGB III) erhalten, und SchülerInnen/Studierende, die BAföG erhalten, einen Zuschuss zu ihren durch die Ausbildungsbeihilfe nicht gedeckte Wohnungskosten (§ 22 Abs. 7 NEU SGB II). Dabei wird in Bochum – wie bei allen Hartz IV-Betroffenen - für Singles eine Höchstgrenze der "Nettomiete kalt" (ohne (Betriebs-) Nebenkosten und Heizkosten) von 219,15 Euro, für ein Paar oder ein Elternteil mit Kind 292,20 Euro, für drei Personen 359,25 Euro anerkannt. Hinzu kommen die (Betriebs-) Nebenkosten und die Heizkosten, auch zukünftige Nachzahlungen.


    Hintergrund für diese Neuerung ist, dass im BAföG- und BAB-Satz nur 197 Euro für die Wohnung vorgesehen sind. Damit ist für diesen Personenkreis der notwendige Bedarf nicht gedeckt und muss aufgestockt werden. In der Vergangenheit kam es allein wegen dieser Unterdeckung zu Ausbildungsabbrüchen. Leben Auszubildende/SchülerInnen/Studierende im Haushalt von Eltern, die Hartz IV-Leistungen erhalten, so haben sie auch hier Anspruch auf Übernahme der durch BAB/BAföG nicht gedeckte angemessene Wohnungskosten. Auszubildende, (gemeint auch: SchülerInnen und Studierende), die KEIN BAB oder BAföG erhalten, können unter bestimmten Umständen Anrecht haben auf Arbeitslosengeld II, z. T. allerdings nur als Darlehen.


    Wie bisher schon können Auszubildende/SchülerInnen/Studierende einen Anspruch auf „Mehrbedarfe“ und auf vom „Normalbedarf“ abweichende Bedarfe haben. Dazu zählen: Mehrbedarfe für Schwangere und Alleinerziehende, krankheitsbedingte Sonderkost, Zuschläge wegen einer Behinderung, Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Babyausstattung, Kosten für mehrtägige Klassenfahrten der Kinder, und im Grunde auch die umzugsbedingten Kosten und die Erstausstattung der Wohnung, wenn der Umzug beispielsweise bedingt ist durch einen Familienzuwachs, eine Erkrankung oder andere nicht „ausbildungsgeprägte“ Gründe (Kündigung u.a
    Hallo erst einmal.Ich bin peter und neu in diesem Forum.
    Genau was ihr überBAB schreibt,ist auch bei uns eingetreten.
    Wir meine Frau und mein 17jähriger Sohn bildeten bislang
    eine Bedarfsgemeinschaft.
    Mit der heutigen Post kam auch die Bestätigung von der
    Arge das mein Sohn seid dem 4.9.08 bei der FAW wäre
    und ihm BaB zustände.Dadurch falle er aus unserer Bedarfgemeinschaft
    heraus.
    Die Sachbearbeiterin sagte mir sie schickt mir die neuen Unterlagen zu.
    Danach könnten wir unklare Punkte besprechen.
    Ich habe den Bericht dazu bei Euch gelesen,ganz verstehenkann ich
    dies bis jetzt noch nicht.
    Interessieren würde mich auch was meinem Kind am Ende bleibt.
    Habe bestimmt noch mehr Fragen.
    GrußPeter