Wohnung

  • Hallo bin seit einigen Wochen Obdachlos.
    Habe vor kurzem einen ALG 2 Antrag gestellt.


    Da ich jetzt eine Wohnung (Genossenschaft) gefunden habe möchte ich sie "Neuanmieten", d.h. es handelt sich nicht um eine Bestandswohnung.
    Die ARGE hat mir mittgeteilt, dass sie die Genossenschaftsanteile und Kaution mit übernehmen würde.
    Der einzige Haken ist, dass die Arge auch den Mietvertrag unterschreiben muss, was dazu führt das einige Tage vor die Verwaltungsaufgaben beansprucht werden.


    Da bei uns der Wohnungsmarkt sehr eng ist, möchte ich gerne wissen, ob ich den Mietvertrag unterschreiben kann , und die G.-Anteile und Kaution von einem Freund ausleihe, und daraufhin den Mietvertrag bei der ARGE einreiche.


    Habe nämlich die Erfahrung gemacht, dass die Wohnungen sehr schnell vergeben werden.


    :confused:

  • Sobald du den Mietvertrag von der Genossenschaft ausgehändigt bekommst, kann die Wohnung nicht anderweitig vermietet werden. Das heißt, wenn du die Genossenschaft bittest, den Mietvertrag auszuhändigen oder an die ARGE zu schicken, hast du erst einmal einen Schutz.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D