meine Wohnung für sein Haus? was steht mir zu?

  • Ich habe das Forum gerade eben entdeckt. Morgen hab ich einen Termin bei der ARGE, vielleicht könnt ihr mir vorab "über die Straße helfen".


    Ich bin getrennt lebend, 3 Kinder, Arbeit suchend. Mein Einkommen: 462 Euro Kindergeld und (ab 1.10.) 780 Euro Mieteinkünfte. Das reicht hinten und vorne nicht, ich hab mein ganzes Vermögen, auch die Lebensversicherung verbraucht, weniger als 200 Euro auf dem Konto und das gleiche auf dem Sparbuch.


    Meinem Noch-Mann geht es nicht besser, 2 von seinen 3 Mietwohnungen stehen leer. Er kann keinen Unterhalt zahlen, zahlt mir dafür die Nebenkosten für die ehemals gemeinsame Wohnung (ca. 150m2, horrende Nebenkosten weil nicht/schlecht gedämmt).


    Ich möchte ausziehen. Ich denke mal, da die Wohnung zu groß ist und zu teuer (er sagte mir, ich solle auch 400 Euro Miete zahlen damit er den Kredit zahlen kann, hab ich nicht) sollte der Umzug nicht das Problem sein. Werd mir einen Wohnberechtigungsschein besorgen und mich umgucken.


    Tja, Leistungen zu bekommen sollte kein Problem sein, wäre da nicht folgendes: die Miete bekomme ich aus einer Wohnung, die mir gehört. Ich denke mal, ich muss die verkaufen, sonst bekomme ich keine Leistungen - oder? :eek: Das wär ja kein Problem, mein Bruder übernimmt die - aber: die Bank steht im Grundbuch. Das heißt: ich bekomme gar nix, die Bank 100.000 Euro. Dann bin ich allerdings völlig mittellos, keine Miete, nur noch Kindergeld... Und: es ist MEINE Wohnung, die für SEIN Haus futsch geht (ja, seins, er steht alleine im Grundbuch - und ob ich das Geld wieder sehe ist fraglich). :mad:


    Das Haus hier soll verkauft werden. Wäre es so weit, hätte ich kein Problem, dann bin ich aus dem Kredit raus. MUSS ich die Wohnung verkaufen, auch wenn ich das Geld dann nicht sehe sondern gleich zur Bank abgeht? Sonst hätte ich wenigstens die Miete... Das ist etwas, was mir echt schon viele schlaflose Nächte beschert hat...


    Freu mich über jeden Tipp!!!


    Was kann ich eigentlich alles beantragen (bekommen ist ja wieder was anderes :rolleyes: )


    Ich hab momentan das auf meiner Liste:


    - Unterhaltsvorschussleistung (bekomme keinen Kindesunterhalt)
    - Harz IV/ALG II ODER:
    - Kinderzuschlag
    - Wohngeld
    - Wohnungserstausstattung
    - Umzugskosten
    - Mietkaution


    Wenn ich was übersehen habe, bitte melden!


    Ich war auch schon bei der Agentur für Arbeit, auch ne Schuldnerberatung werd ich machen. Weil: auch wenn mein ganzes Geld futsch ist, darf ich noch für 170.000 Euro gerade stehen, wenn mein Fast-Ex nix zahlt... Bislang zahlt er ja den Kredit, aber wie viele Reserven er hat, weiß ich nicht. Ich würde ihm ja auch zu HarzIV raten - so lange die Bude nicht verkauft ist, schaut es für ihn ja auch nicht gut aus...


    Schon mal danke fürs Lesen und für eure Tipps! :)


    Ilea

  • Wie groß ist die Eigentumswohnung?


    Wenn sie nicht größer wie 120 m² ist, und für dich und deine Kids ausreichend, kannst du auf Eigenbedarf den Mietern kündigen und selber dort einziehen. Die Kosten würden von der ARGE übernommen. (120 m² sind Schonvermögenm für dich und deine Kinder, wenn ihr die Wohnung selber nutzt).


    Damit würdest du deine Wohnung behalten und nicht auf Mieteinnahmen angewiesen sein.


    ALG II Anspruch besteht. Daher Antrag stellen, ebenso Unterhaltsvorschuß. Wohngeld steht dir dann aber nicht mehr zu und wäre auch nur ein Zuschuss zwischen 150 und 300 €, während bei ALG II die tatsächlichen Kosten übernommen werden.


    Wohnungserstausstattung steht dir insofern für die Gegenstände zu, die in der (gemeinsamen) Wohnung deines Nochmannes verbleiben müssen. Umzugskostenm und Mietkaution müssen vor der Wohnungssuche beantragt werden, gleichzeitig mit der Genehmigung zum Umzug.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wow, danke für die Info!


    Na, meine eigene Wohnung ist ziemlich groß, mehr wie 100m2 auf jeden Fall (hab leider keine Pläne da, müsste ich klären). Die ist auch in einer anderen Gegend und ich wollte gerne hier im Ort bleiben, auch wegen der Kinder (Kindergarten/Schule/weiterführende Schule). Außerdem ist die Wohnung nicht "sicher". Wenn er den Kredit nicht zahlt, wird sie zwangsversteigert und gehört der Bank. Momentan macht er jeden Monat 400 Euro Miese, ist die Frage, wie lange er zahlt... Er könnte auch Leistungen beantragen, ich hab ihn die Info gegeben - ob er es macht, kann ich nicht sagen.


    Die jetztige Wohnung (er ist längst ausgezogen) ist auf jeden Fall zu groß, 150m2. Außerdem kostet sie zu viel Heizung (weil nicht gescheit bzw. ungedämmt). Umzug sollte (was diese, ehemalige gemeinsamt Wohnung betrifft) kein Problem sein.


    Die Frau vom Unterhaltsvorschuß war ein bissl kritisch... naja, ich werd ihr die benötigten Infos geben und dann schau ich mal...


    Ich geh gleich zum Amt, gut zu wissen, dass mir ALG II zusteht.


    Na, die Küche bleibt hier in der Wohnung, restliche Möbel hab ich... Wegen der Waschmaschine: er besteht drauf, dass es "seine" ist... Dafür hätte ich gerne die Wohnungserstausstattung...


    Danke für den Tipp, das alles vor der Wohnungssuche zu beantragen! Ich hab nämlich schon ne Wohung im Visier, da steh ich auf der Warteliste. Na, statt besichtigen werd ich erst mal das Amtliche klären...


    Viiiiiiiiiielen Dank noch mal!


    Liebe Grüße,
    Ilea

  • Wie gesagt, wenn sie nicht größer wie 120m² ist, werden die Kosten, einschließlich Schuldtilgung übernommen. Damit wäre sie sicher, da nicht dein Nochmann die Kredite abzahlen würde.


    Wenn er auf "seine" Waschmaschine besteht, kannst du über die Erstausstattung diese bekommen, ebenso eine Küche, wenn sie nicht in der neuen Wohnung bereits vorhanden ist.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D