Hallo zusammen,
ich kriege seit Juli 2008 Hartz IV,im August wurde mir das Erbe meiner verstorbenen Mutter ausgezahlt (10000 Euro),davon zahlte ich die Beerdigungskosten und andere Verbindlichkeiten die noch bestanden.Außer dem Geld habe ich noch einen bestehenden Kredit (von der Mutter) übernommen,zusätzlich zu meinem eigenen.
Die Leistungen der ARGE wurden seit Mai nur darlehensweise gezahlt weil sich die ganzen Formalitäten ein halbes Jahr hingezogen haben (Bank,Ämter,usw.)
Habe ich auch einen Freibetrag für das Vermögen?Die ARGE will jetzt nämlich die Leistungen von Mai bis September zurück gezahlt haben?Sind etwa 3500 Euro,genausoviel ist auch noch ungefähr geblieben vom Erbe.Dürfen die das?
Danke für eure Antworten
Gruß das Schneckchen
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Ja, dürfen Sie, das es zum Einkommen für dich wird. Da die Leistungen dir als Darlehen gezahlt wurden, hast du das Darlehen nun zurückzuzahlen.
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Ich muss mich Verbessern. Es wird nur zu deinem Einkommen, wenn du dein Schonvermögen bereits ausgeschöpft hast. Also Lebensjahr x 150 €. Jedoch ist ein Höchstbetrag von 9.750 € zu berücksichtigen. Es ist dabei leider unerheblich, welche Verbindlichkeiten dadurch getilgt werden. Es gilt die Erbmasse.
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auch hier gilt:
keine vermögensfreibeträge, da es einkommen ist
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Hallo,
gestern war ich mal wieder bei der ARGE und es gibt erschreckende Neuigkeiten!
1. ich bin seit dem Bezugsendes des ALG I (endete im Juni 2008) gar nicht mehr Krankenversichert!!!
Ich dachte das läuft automatisch weiter!
2. wurde festgestellt das mein Haus ein Vermögen darstellt!(115 qm² Wohnfläche inkl. Keller und Boden) und somit die weiteren Leistungen der ARGE auch nur als Darlehen gezahlt werden.Außerdem wollen die sich eine Grundschuld eintragen lassen!
3.um wieder "normal" gezahlte Leistungen zu erhalten müßte ich erst einmal das Vermögen (mein Haus) veräußern!Das kann doch wohl alles nicht war sein!
Gruß das schneckchen -
zu 1. Solang die Leistungen nur darlehensweise gewährt werden, bist du nicht krankenversichert, da zunächst zu prüfen ist, ob du leistungsberechtigt bist. Erst mit einem Anspruch auf ALG II Leistungen bist du auch krankenversichert. Dies ist die Verfahrensweise, um nicht ständig An- und Abmeldungen bei den Krankenversicherung durchzuführen. Auch Aufhebungsbescheide für zurückliegende Bescheide heben den Versicherungsschutz für den Zeitraum auf.
zu 2. Das Haus wird nur zum Schonvermögen, wenn du es selber bewohnst. Ansonsten ist es verwertbares Vermögen. Die Größe des Hauses, ob es angemessen ist, ist in der Gesetzgebung leider nicht festgelegt. Auch die Rechtsprechung tut sich dahingehend sehr schwer. Das BSG hat in seinem Urteil vom 07.11.2006 (Az.: B 7b AS 2/05 R) lediglich einen Bezug zum § 39 WohnBauG aufgebaut, aber keine Festlegung getroffen. Daher ist dieses nur eine Entscheidungshilfe.
zu 3. Entweder verkaufen (verwerten) oder selber einziehen
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Ich bewohne die Immobilie selbst. Seit über 3,5 Jahren als Eigentümer,vorher gehörte das Haus meinen Eltern.
Es ist mir absolut unverständlich warum die Leistung nur darlehensweise gewährt wird und die auch noch eine Grundbucheintragung haben wollen. -
Dann gilt das als Schonvermögen!
Verweise auf das Urteil vom BSG bei deinem Widerspruch!
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Habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet,der hat nur mit dem Kopf geschüttelt bei den Unterlagen der Arge!!!
Man sollte sich nicht alles gefallen lassen! -
Endlich eine Entscheidung!!!
Nach nochmaliger Überprüfung der Arge von der Größe meines Hauses wurde mein Haus als "angemessen" bezeichnet.
die Leistungen werden regulär bezahlt und nicht mehr darlehensweise!
Die Kosten des Anwaltes trägt die ARGE!Musste nur die Beratung zahlen.
Die Krankenversicherung wird nun zurück erstattet!
Das ist ein schönes vorzeitiges Weihnachtsgeschenk!!! -
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