Hallo
Ich war gerade bei der Arge !!!
da ich aus unseren gemeinsamen Haus ausziehen möchte es soll verkauft werden.Ich lebe in scheidung mein Mann gehört das Haus zu 1/2 und mir.Nun haben wir kein Geld es zu Unterhalten die Gläubiger wie strom usw.Kommen schon und wollen abklemmen nun habe ich es bis 29.09. rauszögern Können es geht schon seit März mein Mann arbeitet in der schweiz und bringt Kein Geld seit dem ran.Ich gehe auf die 800€ arbeiten habe ein 12 jährigen sohn meist bekomme ich aber nur monatlich 350€ raus.Nun weiß ich nicht mehr was ich machen soll die arge hat gesagt ich darf nicht ausziehen irgendwie wegen vermögen ich habe das nicht verstanden?Kann mir jemand bitte weiterhelfen.Meine Anwältin sagt ich kann ausziehen nun verstehe ich nichts mehr
Danke L.G Rica
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Sicher kannst du umziehen, in eine angemessene Wohnung jederzeit. Die ARGE hat dir dieses nur untersagt, um nicht für Mietkaution und Umzugskosten aufkommen zu müssen. Schriftlichen Antrag auf Umzug stellen, schriftlichen Antrag auf Unterhaltsvorschuss beim Sozialamt stellen.
Sollte der Umzug durch die ARGE nicht bewilligt werden, Widerspruch einlegen, gleichzeitig Klage beim Sozialgericht einreichen. Die Gewährung eines Darlehens für die aufgelaufenen Schulden beantragen, damit ein menschenwürdiges Weiterleben möglich bleibt.
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