Trennung mit Hartz IV

  • Hallo ich bin recht neu hier und hab da so n paar probleme.


    Folgendes: Meine Frau eröffnete mir am WE das sie sich in unserer Ehe nicht mehr wohlfühlt sie ist nicht Glücklich und zweifelt an Ihren Gefühlen zu mir soweit so gut.


    Da sie so etwas aber schon anfang letzten Jahres hatte und damals einfach zu Ihrem zwischenzeitlichen Lover gezogen ist Ihre Lehre aus Faulheit geschmissen hat und mich und unsere Tochter hat sitzen lassen steht für mich fest das ich das KEIN zweites mal mitmache nun ist es aber so das die Tochter (5) lieber bei Ihrer Mutter bleiben möchte was bedeutet das ich ausziehen wollen würde.


    Da wir aber beide Hartz 4 beziehen weil ich grade ne Umschulung mache ist das natürlich mit Schwierigkeiten verbunden.


    Meine Frage ist nun 1. darf ich denn überhaupt ausziehen und mich trennen ??


    2. I ch hätte schon eine neue Wohnung in Aussicht nicht weit von der alten entfernt gross genug um auch meine Tochter fürn paar Tage aufzunehmen Darf ich diese Wohnung denn überhaupt nehmen wenn sie 404€ warmmiete kostet und wie läuft das ,mit der Kaution denn das Amt hat schon die Kaution für die alte wohnung übernommen ???


    3. Wie läuft das mit dem Unterhalt fürs Kind als Hartz IV'er hab ich ja nix was ich abdrücken könnte ausser sie regelmäßig bei mir zum Spaghetti essen einzuladen


    4. da meine Frau so ziemlich alles ausser meinen persönlichen sachen behalten kann brauche ich vermutlich ein paar möbel (Bett, viell. ein Sofa, Kühlschrank, Waschmaschine) kann man das beim Amt beantragen ???


    5. Was für Anträge kommen denn jetzt auf mich zu ????


    Es wär echt toll wenn mir jemand nen Tipp geben könnte denn ich weiss jetzt echt nich wie ich das packen soll.:confused:


    Dankbare Grüße Traurig.com

  • Dir stehen umfangreiche Hilfen zu. Darunter zählt auch, dass dir eine eigene angemessene Wohnung zu steht. Auch eine Erstausstattung der Wohnung (Sachleistungen oder Geldleistungen) steht dir zu. Die Mietkaution kann dir als Darlehen gewährt werden, dies hat nichts damit zu tun, dass bereits die alte Wohnung übernommen wurde.


    Die Unterhaltsleistungen werden, solang du ALG II beziehst, als Vorschussleistungen vom Staat übernommen.


    Du musst eine sogenannte "Veränderungsmitteilung" machen, in der du deinen Auszug zum XX.XX.2008 aus der BG bekannt gibst, eine eigene Wohnung beziehst und Antrag auf Erstausstattung der Wohnung stellst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D