Müllgebühren gesamtschuldnerische Haftung

  • Hallo,
    ich hab ein Problem mit den Entsorgungsbetrieben meiner Stadt. Ich zwar wollen die von mir die Müllgebühren zurück, welche meine Mutter nicht gezahlt hat. Kann man von mir jetzt tatsächlich die Müllgebühren fordern? Ich hab niemals irgendetwas unterschrieben, als wir damals die Wohnung bezogen, war ich noch keine 18. Des Weiteren hat Sie die Gebühren eigentlich von der ARGE gezahlt bekommen, nur hat Sie das Geld nicht weitergeleitet.
    Was kann ich jetzt gegen den Mahnbescheid tun? Momentan hab ich keinerlei Einkünfte und weiß noch nicht mal wie ich nächsten Monat die Miete zahlen soll, da ich keinerlei Leistung von irgendwo bekomme.

  • Dieses ist Vertragsrecht und somit können nur gegen den Vertragsinhaber Schulden eingefordert werden. Gegen den Mahnbescheid ist Widerspruch einzulegen, beachte die Widerspruchsfrist, also UMGEHEND! Normalerweise ist der Vermieter Vertragsinhaber und legte diese in den Nebenkosten um.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D