Hartz IV als Selbsständiger?

  • Hallo,


    ich bin neu hier und kenne mich leider gar nicht aus, was Hartz IV betrifft.


    Es geht um meinen Schwiegervater, der 62 ist und einen Job hat, bei dem er Luftbilder an der Tür verkauft! Das Problem ist, dass es überhaupt nicht mehr lukrativ ist, er sogar fast draufzahlt auf Grund des Leasingautos und des Benzins!
    Jetzt sind es noch 2 Jare bis zur Rente, drum meine Frage - kann man sich als Selbstständiger arbeitslos melden und erhält man dann Hartz IV?


    Danke schonmal für eure Antworten


    Liebe Grüße
    xabb

  • Wenn er, auch als Selbständiger, seinen Lebensunterhalt nicht mit seinem Einkommen finanzieren kann, besteht Anspruch auf ALG II. Anspruch auf ALG I hat er nicht, da er als Selbständiger nicht in die AV eingezahlt hat.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • ich habe eine ähnliche Frage. Ich bin selbständig, aber erst seit april diesen jahres.
    vorher habe ich knapp zwei jahre im ausland gearbeitet.
    Im november bekomme ich ein baby. meine private krankenversicherung ruiniert mich fast durch die schwangerschaft. im moment sehe ich nur einen ausweg mit hartz IV.
    da meine einnahme nicht annähernd meine momentanen kosten decken. und ich immer weniger arbeiten kann.
    habe ich anspruch auf hartz IV wie läuft das nach der geburt des kindes? ich kann ja nicht gleich arbeit suchen, bzw meine freiberuflichkeit weiter führen.


    hat jemand erfahrungen auf dem gebiet bzw weiss wo man sich am besten beraten lassen kann?


    vielen dank im voraus!!!!

  • Mit der Geburt besteht Anspruch auf Elterngeld. Dieses hat Vorrang vor Hartz IV / ALG II

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wenn er, auch als Selbständiger, seinen Lebensunterhalt nicht mit seinem Einkommen finanzieren kann, besteht Anspruch auf ALG II. Anspruch auf ALG I hat er nicht, da er als Selbständiger nicht in die AV eingezahlt hat.


    Danke schonmal, nochmals eine Anschlußfrage....meine Schwiegermutter arbeitet und verdient für beide zusammen 1000 €.
    Der Hintergrund der Frage ist folgender, dass wir gerne bauen würden und meine Schwiegereltern in einer Einliegerwohnung als "Mieter" aufnehmen würden!
    Nun müssen wir finanziell klären, wieviel "Miete" meine Schwiegereltern eben in der Lage sind zu bezahlen!


    Viele Dank
    xabbu

  • Ihr müsst einen ordentlichen Mietvertrag machen. Dazu ist zu beachten, dass die Mietkosten den üblichen Bestimmungen entsprechen. Also könnt ihr keine 100m2 große Wohnung für den Preis einer 45m² an deine Schwiegereltern vermieten. Es kann jedoch vereinbart werden, falls die Wohnung zu groß ist, dass die über der angemessenen Wohnung entstehenden Kosten für die Dauer des ALG II Bezuges gestunden werden.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D