Anrechnung KG obwohl nur HG

  • Hallo,


    da ich leider nicht wirklich etwas zu diesem Thema finde, hier neu.


    Dank eurem Forum wußte ich das ich meinen Sohn 15, der jetzt in die Lehre gekommen ist, aus der BG nehmen konnte. Er verdient 471 Brutto das sind ca. 372 Euro netto. Plus dem Unterhalt seines Vaters in Höhe von 137 Euro und dem KG von 154 Euro wäre er in der Lage für sich selbst auf zu kommen.
    Jetzt hat der nette Herr von der Arge, der meinte wenn er möchte nimmt er ihn raus* wie freundlich und großzügig ( Ironie) eine neue Berechnung für mich und meine Tochter 16 gemacht.
    Nach dieser bekomme ich nur noch 42 Euro Mehrbedarf für Alleinerziehende statt wie bisher 82 Euro.
    Die Nebenkosten in Höhe von 40 Euro wurden auf 29 euro gekürzt, und den Heizkostenzuschuß (habe ein eigens Haus was dank Arge in der Zwangsversteigerung steht) in Höhe von 960 Euro für 2 Personen.
    Das KG meines Sohnes wird zum größten Teil bei mir mit angerechnet. (120 Euro)
    Also hätte mein Sohn für sich selber 371 Euro plus 137 Unterhalt plus 30 Euro KG).
    Davon sollte er alleine Leben und seine Fahrkosten im Mon ca. 150 Euro tragen.
    Meine Tochter geht in eine staatliche Schule für Altenpflege, diese kostet im mon. ca. 85 Euro plus Fahrkosten in Höhe von ca. 170 euro. Die Fahrkosten bekomme ich erstattet allerdings erst im sommer nächsten Jahres wenn die Schule aus ist. Die Kosten für die Schule müssen von mir getragen werden.
    Bafög kann ich nicht beantragen da es für das erste Jahr der Schule keines gibt und weil es voll auf das Harz 4 berechnet wird.
    Ich habe mit Hinz und Kunz tel um hilfe zu erhalten. Antwort dann soll hre Tochter doch Verkäuferin im nächsten Dorf lernen.


    Wer hat ähnliche Erfahrungen oder weiß wo es Hilfe gibt, bzw ob das KG meines Sohnes bei mir angerechnet werden darf.


    Vielen Dank


    LG Susi

  • Entweder wird ein Sohn in der BG weitergeführt oder nur zur Haushaltsgemeinschaft gezählt.


    D.h. das Kindergeld kann nicht geteilt werden. Wenn dein Sohn für seinen Lebensunterhalt selbst verantwortlich wird, hast du ihm das Kindergeld auszuzahlen. Dann wird es nicht zum Einkommen der BG gezählt. Da ihr eine Haushaltsgemeinschaft bildet, ist das Kindergeld aber in voller Höhe zu deinem Einkommen zu zählen, da du ihn weiterhin versorgst. Es ist ihm mit 15 Jahren nicht zuzumuten, dass er eigenständig einen Haushalt führt.


    Da er nicht mehr hilfebedürftig ist, fällt er auch aus der Berechnung der Kosten der Unterkunft heraus. Jedoch kann euch dort nur 1/3 von den bisherigen Leistungen abgezogen werden.


    Gegen den Bescheid ist Widerspruch einzulegen, notfalls Klage vor dem Sozialgericht.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo,


    vielen Dank.
    Also mein Sohn wird nicht mehr in der BG, aber in der HG weiter geführt.
    Bisher habe ich 471 Euro mon. bekommen, bestehend aus Unterhalt für uns und 40 Euro Nebenkosten.
    (Miete etc. wird nicht bezahlt, da eigenes Haus das mittlerweile in der Zwangsvollstreckung ist).
    Jetzt nachdem mein Sohn raus fällt soll ich nur noch 299 euro bekommen.


    D.h mir werden im Mon 172 Euro abgezogen, das sind die 154 KG plus ca. 15 Euro für die Nebenkosten.


    Wenn ich das umrechne, mein Sohn verdient 370 Euro netto, davon müßte ich ihm 170 Euro nehmen, und er hat ca. 150 Euro Fahrkosten im mon plus Essen etc. dann arbeitet er für null.


    Ist das so korrekt? oder habe ich das falsch verstanden?


    Vielen Dank


    Lg Susi

  • Das hast du Falsch verstanden, wenn du ihm das Kindergeld "wegnimmst", musst du für seinen Lebensunterhalt sorgen, also für Essen, Kleidung usw. aufkommen.


    Also, die Berechnung ist wie folgt:


    Variante 1 (ohne Sohn):
    351 € für dich
    ..42 € Mehrbedarf für Alleinerziehende
    281 € für deine Tochter
    xxx € (Kosten der Unterkunft jedoch nur 2/3)


    abgezogen werden davon:
    Unterhaltszahlungen für dich
    Unterhaltszahlungen für deine Tochter
    Kindergeld für deine Tochter


    Variante 2 (mit Sohn):
    351 € für dich
    ..82 € Mehrbedarf für Alleinerziehende
    281 € für deine Tochter
    281 € für deinen Sohn
    xxx € (Kosten der Unterkunft vollständig)


    abgezogen werden davon:
    Unterhaltszahlungen für dich
    Unterhaltszahlungen für deine Tochter
    Unterhaltszahlungen für deinen Sohn
    Kindergeld für deine Tochter
    Kindergeld für deinen Sohn
    Einkommen deines Sohnes


    Eine Mischung aus beiden Varianten gibt es nicht.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D