Hallo
Ich habe da mal eine Frage und zwar würde mir März diesen Jahres die Heizung vom Betreiber abgestellt da das Leistungszentrum die Kosten nicht an den Betreiber sondern an mich überwiesen hat ( ich war allerdings davon ausgegangen das sie das gleich an den Betreiber schicken ) . Jetzt haben sich dort schulden in Höhe von knapp 450 Euro angesammelt .
Ich hatte versucht mit der heizungsgesellschaft eine Ratenzahlung zu vereinbaren doch allerdings sind sie nicht drauf eingegangen .
Nun wird es langsam kalt und ich habe 2 Kinder im Alter von fast 8 und 4 Jahren .
Kann mir jemand sagen ob die ARGE mir das zahlen muß oder muß ich frieren ???
Ich hoffe das mir jemand helfen kann
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Die Kosten werden dir nicht doppelt erstattet. Du musst sie zahlen. Evtl. kannst du ein Darlehen bei der ARGE beantragen, dazu benötigst du aber die schriftliche Mitteilung deines Betreibers, dass er keine Ratenzahlung vereinbaren will. Einen Anspruch auf dieses Darlehen hast du jedoch nicht. Es ist Ermessenssache der ARGE, da die Kosten bereits getragen wurden.
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ja das problem ist nur das mir laut leistingbescheid 414,80 für Unterkunft und Heizung zugesprochen werden allerdings beträgt meine Miete 406+90 Heizkosten die heizkosten sind nicht in den nebenkostenenthalten . Wir sind 3 Personen (2 Kinder und ich ) und da steh uns das genau zu . Da stimmt doch irgendwas nicht oder ???
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Wie groß ist die Wohnung?
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ca 70qum aber da wurde mir schon bei meinem einzug vor 20 Monaten gesagt das hätte nichts mit der Größe zu tun nur mit den Kosten wenn . Hier bei uns stehen einer Mutter mit 2 Kindern für unterkunft 406 + Heizkosten zu das würde also heißen die gewähren mir ca 9 euro heizkosten und das ist doch bestimmt nicht richtig
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Ganz einfach, die Berechnung erfolgt auf Basis einer 60m² großen Wohnung. Daher wird dir nur eine Zahlung von 414,80 € bewilligt. Die Restkosten hast du aus deinen Einkünften zu bestreiten. In den 414,80 € sind auch die angemessenen Heizkosten berechnet. Du kannst nicht von der tatsächlichen Miete ausgehen, sondern musst auf eine 60m² große Wohnung runterrechnen, die im Miet- und Betriebskostenspiegel liegt.
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wie gesagt hier ist es so wenn du bei der arge nachfragst wie teuer die wohnung sein darf dann kriegst zu hören 406 + heizkosten kann sein das es in NRW anders ist denn in Sachsen-Anhalt ist es auch wieder anders .
Habe aber mal in anderen beitägen geschaut da hast du zu einer mutter mit einem Kind auch gesagt 60qum das kann aber nicht ganz sein denn je mehr Personen man ist desto mehr platz bekommt man zugesprochen also ist einer der beiden aussagen nicht ganz richtig .
Hab jetzt nen wiederspruch an die arge fertig gemacht und werde euch auf dem laufenden halten was dabei raus gekommen ist -
Kleinkinder bis zum 14. Lebensjahr ist es zuzumuten, dass sie zu zweit ein Zimmer sich teilen können. Daher werden werden sie in den meisten Fällen als eine Person gezählt. Erst mit Eintritt der Pubertät haben verschiedengeschlechtliche Geschwister einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
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aha das aber ne komische regelung bei euch , ich habe hier auch nur eine 2,5 zimmer whg und schlafe im wohnzimmer damit meine kinder jeder ein eigenes zimmer haben . Habe am freitag einen termin bei der ARGE und werde dann weiter berichten
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