Eigene Wohnung

  • Hi,


    Ich hätte da mal eine Frage. also ich bin 21 jahre und habe ein sohn von 7 Monaten und möchte eine eigene wohnung. Zur zeit wohn ich noch bei meinen eltern. Aber auf Dauer geht es einfach nicht da es zu eng ist. Und ich hab es ja auch schon mal mit meiner mutter darüber gehabt das wenn man sohn 6 Monate ist, das ich mir dann eine eigene wohnung suche. Ich hätte eine Wohnung die ich am Montag besichtige.SIe ist 68qm und kostet 500€. ist eine 2-zimmerwohnung. Meine Frage wäre jetzt, wie gross darf den die wohnung sein? ich beziehe harz4 kindergeld usw. mit dem vater hab ich kein kontakt mehr.die wohnung wo ich am montag anschaue wäre perfekt. Da noch ein bekannter drinne wohnt und der mir auch noch ein teil seiner möbel überlässt:) dürfte ich die wohnung haben? und auf was hab ich alles anspruch? und wie is des dann muss man da einen antrag stellen? oder kann ich gleich mit dem MIetvertrag zum Arbeitsamt?


    Danke im Vorraus

  • Du hast Anspruch auf eine Wohnung, deren Kosten die einer 60m² großen Wohnung nicht überschreitet. Eine genau Berechnungshilfe findest du hier.


    Du schreibst, dass dein Bekannter noch drin wohnt. Er wird aber ausziehen? Wenn er auszieht, wirst du die Mehrkosten selber tragen müssen (es werden dir dann nur die Kosten erstattet, die 60m² verursachen würden). Also auch bei Nachzahlungen von Betriebs- und Heizkosten ist dieses zu beachten.


    Du musst einen formlosen Antrag auf Umzug stellen. Wenn dieser genehmigt wird, hast du Anspruch auf Umzugskosten und Übernahme der Mietkaution auf Darlehensbasis. Sollte er nicht genehmigt werden, kannst du trotzdem umziehen, hast aber auf Umzugskosten und Mietkaution keinen Anspruch. Die Kosten der Wohnung werden nur bis zur angemessenen Höhe übernommen.


    Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung hast du dann ebenfalls, wobei nur Anspruch auf Hausrat besteht, welcher nicht in der Wohnung vorhanden ist. Wenn du bisher keinen Antrag auf Erstausstattung für das Kind gestellt hast, kannst du auch auf Möbel (Kinderbett, Wickelkommode usw.) und Kleidung einen Antrag stellen.


    Den Mietvertrag darfst du erst unterschreiben, wenn du die Genehmigung zum Umzug erhalten hast, oder wenn dieser abgelehnt wurde und du die Wohnung trotzdem beziehen willst.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Er wird ende Monat ausziehn. Also des heisst ich könnte die wohnung haben? dann muss ich halt die restlichen kosten bezahlen wenn die wohnung 500€ kostet? und eigentlich die wohnung nur 380€ kosten darf.Antrag auf Erstausstattung hab ich gleich am anfang gestellt. Ich hab gehört das man, nach einem halben jahr nochmal einen Antrag stellen kann auf kleider.Aber der kleine wird jetzt dann 8 moate. kann ich den antrag noch stellen?

  • Mehrkosten für die Wohnung musst du dann aus den Regelleistungen bestreiten, sollten sie die angemessen Wohnungskosten überschreiten.


    Ich denke nicht, dass du noch einen Anspruch auf Kleidung für den Kleinen hast, da er ja nun Kleidung haben wird. Ein Bedarf wird dadurch nicht mehr gerechtfertigt, denn er wird ja die 8 Monate nicht nackig gelebt haben?

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D