Wird Bafög angerechnet?

  • Hallo


    kurz zu unserer Situation..


    Mein Freund (wir haben außerdem ein Kind gemeinsam) wird ab diesem Oktober studieren. Wir haben einen Bafög-Antrag gestellt und er wird hoffentlich dann auch Geld bekommen. Er ist natürlich postwendend aus der Bedarfsgemeinschaft "geflogen" und für ihn gibt es ab Studienbeginn kein Geld mehr.


    Wenn er nun Bafög erhält, inwiefern wird dieses Geld dann auf die Leistungen, die ich von der ARGE erhalte angerechnet? Ich hab hier irgendwo aufgeschnappt, dass es gar nicht angerechnet wird; sprich meine Tochter und ich unseren Mietanteil und unseren Regelsatz erhalten und sein Einkommen unangetastet bleibt? Oder wie wird das geregelt?


    Wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

  • Da ihr weiterhin eine BG bleibt, wird sein Bafög, bereinigt, als Einkommen gewertet. Das Bafög wird vorraussichtlich seinen Bedarf gerade decken, sodass es nicht ins Gewicht fällt. Daher kannst du sehr wahrscheinlich davon ausgehen, dass eure Leistungen (deine und Tochter) nicht oder nur sehr gering gekürzt werden.


    Wie Miss Piggy schrieb, müssen ihm die Leistungen solang (zumindest als Darlehen) gewährt werden, bis der Bafög-Antrag entschieden wurde.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Wenn ihr das Bafög nicht am Monatsanfang bekommt, habt ihr Anspruch auf Darlehensleistungen

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • stellt schriftlich einen Antrag auf Darlehensbasis.. den Antrag persönlich einreichen und den Eingang auf einer Kopie bestätigen lassen. Auf einen schriftlichen Bescheid bestehen. Dagegen Widerspruch einlegen und gleichzeitig Klage einreichen, wenn euch das Darlehen nicht gewährt wird.

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D