Einbeziehung in Bedarfsgemeinschaft / Ja oder Nein

  • Wer kann begründet darlegen ob der Umgangsberechtigte Elternteil seine beim anderen Elternteil lebenden Kinder in eine zeitweise Zuführung zur Bedarfsgemeinschaft anmelden muss.


    Im vorliegenden Fall begründete die ARGE die Ablehnung des Antrage damit das sie den unter Leistungsbezug stehenden Elternteil so verstanden haben will das dieser einen Mehrbedarf nach dem Alleinerziehenden Auslegungen beantragt haben soll, was definitiv nicht der Falll war.


    Inzwischen ist dem Fallmanager der Unterschied zwischen Umgangsrecht und Alleinerziehung geläufig.


    Nur wird der Leistungsempfänger jetzt wiederum genötigt die Kinder in die Bedarfsgemeinschaft mit einfließen zu lassen, obwohl diese wenn überhaupt der Bedarfsgemeinschaft des anderen Elternteils zuzuordnen wären.


    Aufgrund des Umgangsurteils ergibt sich im Grunde der Mehrbedarf von selbst, unabhängig von einer Zuführung!


    Die ARGE bewegt sich bewusst im Kreis, wohl wissend damit Zeit zu schinden und immer in der Hoffnung das eine Klage ausbleibt bzw. als erfolgslos beschieden würde.


    Es soll in Deutschland bisher 22 klare Gerichtsurteile diesbezüglich geben, hilfreich wären daher belegbare Unterlagen das mdie Kinder in welcher Form auch immer entweder der Bedarfsgemeinschaft zuzuordnen sind oder eben nicht!


    Gruß

  • Dann müssten sämtliche Besucher eines LE auch in die BG einfließen o.O


    Denn wenn nur das Umgangsrecht ausgesprochen wurde, fehlen wichtige Teile, die eine Zuführung zur BG rechtfertigen würden. Darunterfallen das dauerhafte Sorgerecht, das dauerhafte Aufenthaltsbestimmungsrecht und die dauerhafte Pflege und Versorgung des Kindes.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Hallo The Next One!


    Weis ich ja auch, in der Anhörung ging es ja auch wieder einmal nur darum Gründe zu finden warum die ARGE immer noch nicht zahlen wird!


    Jetzt, ganz frisch aus dem Mund des Sachbearbeiters läuft der Hase so, die Kinder sind ja nur stundenweise bei Ihnen und eine Umgangsrecht üben Sie ja nicht aus (wie auch, die Ex boykotiert jede Bemühungen der Kinder - die müssen bisweilen erzählen das sie bei Freunden sind). Vater Staat bestraft demnach mich als Betroffenen gleich zweimal und begeht erneuten Rechtsbruch! Meine Ex hält sich nicht an die Vorgaben und das führt zum Verlust meiner Anspruche? Also ich lach die Jungs da nur noch aus und dann gehts eben wieder vor's Sozialgericht. wenn ich da ein positives Ergebnis erziele können die sich ganz warm anziehen, denn dann fordere ich sie auf sich Gedanken zu machen wie sie mir den entstandenen Schaden ausgleichen wollen, die Zwischenmenschliche Beziehung zu meinen Kindern ist nämlich nicht mit Geld zu regulieren, aber der Sachbearbeiterin vor 3 Jahren droht dann erst mal eine persönliche Schadensersatzklage, worauf die dumme Kuh bestimmt nicht gefasst ist weil sie immer nur unqualifiziert ihr Maul aufreisst!


    Für mich ist nur wichtig soviel an Beispielen wie eben möglich, für ein positives Urteil zusammenzutragen.


    Gruß