Zahnkosten-übernahme???

  • Hallo!
    Ich hätte gern eine Frage und zwar möchte ich wissen, ob Brücken und kronen vom Amt bezahlt werden oder nicht?? Wenn nicht alles, vielleicht ein Teil.


    Vielleicht kennt sich da jemand aus und hatte das gleiche Problem wie ich.
    Mein Mann (arbeitet in Vollzeit), ich empfange ALG II,
    nun muss mein Mann 175,06 € an seinen Zahnarzt bezahlen und mein Sohn (17 Jahre) 883,47 €.
    Das ist viel und leider können wir die vollen Kosten nicht übernehmen.


    Wird das überhaupt bezahlt und nach welchem Pharagraph wird dies geregelt/ wo steht das geschrieben????


    Bin für jede Antwort sehr dankbar.


    LG
    vivi

  • Hallo Vivi!


    Da ich aus der Branche stamme kann ich Dir folgendes dazu mitteilen: Als Sozialhilfeempfänger steht einem die freie Heilkostenübernahme (Härtefallregelung) bei Zahnarztbesuchen zu wenn die Notwendigkeit eines Zahnersatzes besteht. Soll heissen das der Zahnarzt bei der Krankenkasse einen Kostenübernahmeantrag einzureichen hat auf dem die Zahnärztlichen und Zahntechnischen Leistungen die notwendig sind, aufgelistet sind. Die Krankenkassen übernehmen dann nicht nur den Anteil zu dem sie gesetzlich verpflichtet sind sondern auch den auf den Patieneten anfallenden Anteil. Allerdings sind davon Leistungen über den Standartsatz (Honorarfaktor 1,4) und sonstige Privatleistungen die vom Zahnarzt in Rechnung gestellt werden (z.B. weil eine Goldlegierung für ein mögliches Brückengerüst genommen wird) davon weitestgehend ausgeschlossen. Beispiel. Die Kasse zahlt für das Brückenkonstrukt einen Betrag von 8€ aber eben nicht auf pro Gramm verwendetes Gold was erheblich mehr sein kann.


    Auch werden z.B. keine Implantate übernommen, auch wenn dies sinnvoll wäre und für spätere Zeiten erheblich mehr Lebens - Qualität bedeuten würde. Bei solchen Arbeiten werden von den meisten Zahnärzten dann auch höhere Abrechnungsfaktoren für die erbrachten Leistungen berrechnet welche von der Krankenkasse dann auch nicht übernommen werden müssen.


    Im Falle Deines 17 jährigen Sohnes sehe ich die Forderung darüber hinaus als völlig irrelevant, frage mich wieso er Zahnersatzzuzahlungen in der Höhe hat, da wird doch sicherlich ein Grund bestehen warum dieser überhaupt in dem Alter schon notwendig geworden ist (z.B. Sportunfall, Kinderkrankheiten, ect.) ich denke das da eigentlich genügend andere Lösungen in Frage kommen müssten, oder handelte es sich um Kieferorthopädische Leistungen ? Aber auch die liesen sich begründen: Fehlstellungen ect.!


    Da Dein Mann in Vollzeit arbeitet seit Ihr vermutlich über ihn pflichtversichert, dann stellt sich noch die Frage ob Ihr vor Behandlungsbeginn den Arzt darauf hingewiesen habt das eine Härtefallregelung zu beantragen sei, habt ihr dies nicht gemacht sieht es schlecht aus, denn spätestens mit dem Heil -und Kostenplan hättet ihr euch gegenüber der Krankenkasse erklären müssen.


    Einzige Chance dann noch etwas an den Forderungen drehen zu können ist der Punkt, das ein Zahnarzt und Zahntechniker beim Einkauf von Legierungen einen nicht unerheblichen Rabatt beim Einkauf erhält. Diesen muss er im Grunde an den Patienten weiterleiten es sei den er kann belegen das er eine Vorratshaltung betreibt die über den normalen täglichen Bedarf hinaus geht. Ansonsten haben die Patienten ein Anrecht auch auf diesen Rabatt. Es werden zudem auch von Zahnärzten Legierungen verwendet die einen nur noch sehr geringen oder überhaupt keinen Goldanteil beinhalten, und dennoch als solche abgerechnet, ebenso wird das Wachsgewicht einer Arbeit mit einem Faktor multipliziert. Das diese Arbeit nach dem Bearbeiten dem tatsächlichen Gewicht nicht mehr entspricht ist bekannt, weniger bekannt ist das dies bis zu 25% weniger sein können (insbesondere bei Hochgoldhaltigen (über 75% Edelmetalle) Legierungen ist dies Praxis, aber auch schwer zu beweisen da Keramik oder Kunststoffverblendung wieder entfernt werden müssten. Zusammen gerechnet kann dies alles natürlich auch eine Ersparnis beinhalten wenn es zutrifft!


    E gibt auch Zahnärzte die Teilzahlungskonzepte für die zu erbringenden Eigenleistungen und dem Zahnersatz anbieten, z.B. 6 Monate zinslose Ratenleistung. Hier erhalten viele Zahnärzte den Betrag von einem Drittunternehmen quasi als Vorrausleistung und das Unternehmen tritt als Fordernde Stelle anstelle des Zahnarztes gegen seinen Patienten in Kraft, leistet dieser dann nicht wie vereinbart wird von dort die Beitreibung der Gelder erwirkt und der Zahnarzt erhält einen % -alen Abzug von der Forderung die bis zu 10 % betragen kann, mit diesem Wissen kann man als Patient dann natürlich bei Barzahlung auch ruhig mal bis zu 10% Rabatt ansprechen, denn der Zahnarzt bekommt sein Geld ja schließlich auch direkt!


    Gruß

  • Wenn er sich wenigstens auf eine Alternative festlegen würde, könnte man es noch verstehen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • ja ein §§§-Reiter ist ein Gesetzespositivist, von dem ich mich aber weit unterscheide
    mal abgeshen davon, dass der vorwurf hier gar nicht hingehört
    denn das benennen einer norm ist keine §§-reiterei
    anscheinend weiß wer anderes nicht, was das bedeutet und will sich hier nur rächen, weil es das ego verlangt


    und was der hinweis mit der entscheidung für eine alternative soll, weiß auch nur der Herrscher über das Forum selbst


    aber wenn schon ratschläge mit Rechtsrat, dann bitte richtig


    so, und nun dürft ihr wieder das advokatilein hart dran nehmen