Heizkostenzuschuß ??????

  • Hallo ich habe da mal eine Frage und hoffe, mir kann hier jemand helfen.


    Ich lebe zusammen mit meiner 13 Jährigen Tochter in einen Haushalt.


    Unterhalt bekomme ich für meine Tochter nicht
    und auch kein UVG da meine Tochter schon über 12 Jahre ist.


    Wir leben von meiner Rente (Erwerbsminderungsrente) 693,47
    davon geht noch Krankenkasse und Pflegeversicherung etc. ab


    Auszuzahlender Betrag ist 623,477
    Dazu kommen 154 €uro Kindergeld für meine Tochter
    Und 79,00 €uro Wohngeld


    856,44 €uro


    davon bezahlen wir 250,00 €uro kalt Miete
    17 €uro für Kaninkehrer und Versicherung
    Und alle 3 Monate Wasser und Kanalgebühren von 32,00 €uro also im Monat ca. 11 €uro


    Macht Monatlich 278,00


    856,44 – 278,00 = 578,44 zum Leben


    Davon haben wir dann aber noch kein Strom bezahlt
    und vor allen kein Holz zum heizen der Wohnung.
    Worum es mir hier nun drum geht.


    Die Wohnung, kann nur mit Holz oder Stromheizung (was noch teuer ist ) beheizt werden.
    Strom hätte ich letztes Jahr und ich habe dadurch sehr hohe Stromkosten offen
    und möchte dieses Jahr, nicht noch mehr Schulden bei den Stromwerken machen müssen.
    In der Wohnung befinden sich 3 Holzfeuerungsstellen.(Kaminöfen)


    Nun dachte ich ich stell mal ein Antrag auf Heizkostenzuschuß,
    da es Anfängt kalt zu werden.
    Und ich davon früher schon mal gehört hatte.


    Gesagt getan, man erzählte mir,
    das nur noch Sozialhilfeempfänger darauf ein Anrecht haben.


    Holzkostenbeihilfe gibt es so in der Art nicht mehr.


    Wer kann mir mehr dazu schreiben.


    Ich kann leider uns aus eigenen Mitteln kein Holz
    ( unter 10 – 15 Sterr kommen ich da niemals weg
    und das ist nicht grade billig )
    zum heizen beschaffen,
    unser Geld reicht jetzt schon vorne und hinten nicht aus.


    Wer kann mir helfen bin echt verzweifelt.


    Gibt es andere Hilfen etc.?


    Wir wohnen in Bayern.



    Danke im Voraus und liebe Grüße
    Unbekannterweise

  • Es ist richtig, dass viele Einzelhilfen im Bereich der Sozialhilfe weggefallen sind.


    Und so hart es klingen mag, laut Berechnung von ALG II oder Sozialhilfe hast du in etwa das Mindesteinkommen, was dir auch als Leistungsempfänger zustehen würde.


    Mir fällt leider auch auf Anhieb keine weitere Hilfe ein.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Gesamtbedarf:


    351 € für dich
    +
    211 € für deine Tochter
    +
    278 € KdU
    =
    840 €

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  • KdU = Kosten der Unterkunft (Miete usw.)

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