Trennung- und nun?

  • Hallo..
    Ich versuche für meine Mutter einiges rauszufinden... wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet!


    Meine Mutter ist derzeit arbeitssuchend gemeldet, und hat aufgrund ihrer Ehe keine finanziellen Ansprüche auf Leistungen jeglicher Art von der Arge. Und abgesehen von einem Mini-Job (knapp 300 € ) ist sie völlig von ihrem Mann abhängig.
    Nun möchte meine Mum sich trennen. Selbstverständlich ist ihr zukünftiger Ex-Mann zu Unterhalt verpflichtet, das ist klar...
    Wie sieht es jedoch aus mit der Kaution und Erstausstattung??? Kann meine Mutter bei der Arge Anträge auf diese Punkte stellen? Oder anders gefragt: übernimmt die Arge diese Kosten? Wie groß und wie teuer darf die Wohnung sein, die sie sich suchen darf? Sollte der Unterhalt niedrig ausfallen, kann sie dann H4 beantragen?
    Fragen über Fragen....
    Ich danke schon mal im vorraus!

  • Die Beantwortung hängt ganz von der Unterhaltsgröße + Nebeneinkünfte und verwertbares Vermögen ab, die deine Mutter erhalten wird. Vorrübergehend können ihr jedoch Leistungen (zumindest als Darlehen) gewährt werden, bis z.B. der Unterhaltsanspruch feststeht.


    Nach einer Trennung/Scheidung stehen ihr Erstausstattung der Wohnung (sofern die Wohnungseinrichtung beim Mann bleiben), Wohnungsbeschaffungskosten und auch die evtl. Gewährung der Mietkaution als Darlehen zu. Als Alleinstehende darf sie sich eine angemessene Wohnung suchen, die die Kosten einer 45m² großen Wohnung nicht überschreitet. Eine Bemessungsberechnung findest du hier.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Danke erstmal...
    nun tut sich allerdings eine weitere Frage auf.. und zwar... orientiert sich die Arge bei der Gewährung von Darlehn an Schufa-Auskünften??? mit anderen Worten bei negativer auskunft wird das Darlehn verweigert???
    Ich hab übrigens ausgerechnet, dass der Unterhaltsanspruch in etwa 650 € beträgt, dazu verdient sie im Mini- Job etwa 300 €... macht also Summa sumarum 950€ die sie dann zur verfügung hat.
    nochmal Danke für Antworten
    gruß
    Pini

  • Nein, die Gewährung der Darlehen richten sich nicht nach der Schufa-Auskunft.


    Bei 950 € wird sich wahrscheinlich ergeben, dass sie keinen Anspruch auf ALG II haben wird. Wie gesagt kommen neben den Kosten für Unterkunft (ca. 450 - 500 €) zur Berechnung des Gesamtbedarfs die Regelleistung von 351 € hinzu. Das wäre grob der Anspruch, den sie hätte, wenn sie darüber Einkünfte hat, werden keine Leistungen gezahlt. Evtl. kann sie jedoch Wohngeld beantragen, das richtet sich nach der tatsächlichen Miete für die Wohnung und nach ihrem Einkommen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D