Guten Morgen an alle.
Ich hab nochmal eine Frage die die Heizkosten betrifft.
Wenn man eine Jahresabrechnung von den Heizkostenabrechnung bekommt und diese einreicht werden die doch in dem Rahmen der Zur Verfügung steht gezahlt.Meine Frage ist nur in welcher Frist muß ich diese Berechnung abgeben?
Ich habe diese Berechnung erhalten und wußte nicht das die Arge das übernehmen könnte oder müßte.HAbe dann mit den Stadtwerken erst einen RAtenvertrag vereinbart udn dabei sagte mir der Mitarbeiter das die arge also solches das übernehmen würde.Ich hab einen ANtrag gestellt aber der wurde abgelehnt da ich die frist nicht eingehalten hätte
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Die Nebenkostenabrechnungen werden in der Regel für ein Kalenderjahr vom Vermieter erstellt. Dieser muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens am 31.12. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres beim Mieter vorlegen. Genau diese Frist hast du auch bei der ARGE, da du diese ja nur weiterleitest.
D.h. für den Abrechnungszeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 muss die Abrechnung bis zum 31.12.2007 bei der ARGE vorliegen. Für das Jahr 2007 ist der 31.12.2008 "Stichtag".
Rechtsgrundlage ist hier § 556 Abs. 3 BGB.
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Also kann ich doch widerspruch einlegen?Denn wenn ich für 2007 die abrechnung im Juli erhalten habe und im august bei der Arge abgegeben habe liege ich noch im Limit?Mir wurde es abgelehnt da ich das nicht gleich eingereicht habe.
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Welcher Zeitraum steht auf deiner Abrechnung?
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auf meiner Abrechnung steht 17.07.2007 bis 17.07.2008
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sicher doch... weil hier sogar noch ein anderer Abrechnungszeitraum gilt. Wie früh will denn die ARGE den noch haben? Also, Widerspruch einlegen.
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danke schön..dann wer ich das direkt tun
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