Jahresabrechnung der Heizkosten

  • Guten Morgen an alle.
    Ich hab nochmal eine Frage die die Heizkosten betrifft.
    Wenn man eine Jahresabrechnung von den Heizkostenabrechnung bekommt und diese einreicht werden die doch in dem Rahmen der Zur Verfügung steht gezahlt.Meine Frage ist nur in welcher Frist muß ich diese Berechnung abgeben?
    Ich habe diese Berechnung erhalten und wußte nicht das die Arge das übernehmen könnte oder müßte.HAbe dann mit den Stadtwerken erst einen RAtenvertrag vereinbart udn dabei sagte mir der Mitarbeiter das die arge also solches das übernehmen würde.Ich hab einen ANtrag gestellt aber der wurde abgelehnt da ich die frist nicht eingehalten hätte

  • Die Nebenkostenabrechnungen werden in der Regel für ein Kalenderjahr vom Vermieter erstellt. Dieser muss die Nebenkostenabrechnung bis spätestens am 31.12. des auf das Abrechnungsjahr folgenden Jahres beim Mieter vorlegen. Genau diese Frist hast du auch bei der ARGE, da du diese ja nur weiterleitest.


    D.h. für den Abrechnungszeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 muss die Abrechnung bis zum 31.12.2007 bei der ARGE vorliegen. Für das Jahr 2007 ist der 31.12.2008 "Stichtag".


    Rechtsgrundlage ist hier § 556 Abs. 3 BGB.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Welcher Zeitraum steht auf deiner Abrechnung?

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  • sicher doch... weil hier sogar noch ein anderer Abrechnungszeitraum gilt. Wie früh will denn die ARGE den noch haben? Also, Widerspruch einlegen.

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