Hallo liebe Forenuser,
folgende Situation:
Für 2006 habe ich im Jahre 2007 eine Betriebskostenrückzahlung erhalten.
Diese habe ich mir nicht ausgezahlen bzw. verrechnen lassen.
Genauso jetzt für das Jahr 2007.
Ich habe das gemacht, weil man mir sagte, dass Nachzahlungen nicht übernommen werden.
Dazu habe ich folgenden Informationsstand, dass ich die Rückzahlung behalten könnte, wäre ich in Arbeit, weil ich auch nicht mehr auskunftspflichtig wäre.
Nun bin ich mir unsicher, ob ich im Recht bin, dass ich das Geld nicht mit der Miete verrechnen, sondern sozusagen stehen lasse und sobald ich Arbeit habe verrechnen lasse oder sobald eine Nachzahlung kommt verrechnen lasse.
Persönlich empfinde ich das als fair, da man mir keine Bewerbungskosten erstattet und die Whg. auch nicht voll zahlt, da es 1,irgendwas m2 zu viel sind undoder einen Teil der Betriebskosten auch nicht zahlt.
Man wirft mir jetzt vor, ich hätte das Einkommen (Betriebskostenrückzahlung) 2007 nicht gemeldet. Tatsächlich habe ich auch keines bekommen. Nach meinen Informationen ist doch der tatsächliche Zufluß entscheidend?!
Mag mir bitte jemand weiterhelfen, wäre gut, wenn Hinweise auf Gesetzestexte oder ähnliches dabei wären.
Gruß