Betriebskosten Guthaben

  • Hallo liebe Forenuser,


    folgende Situation:


    Für 2006 habe ich im Jahre 2007 eine Betriebskostenrückzahlung erhalten.
    Diese habe ich mir nicht ausgezahlen bzw. verrechnen lassen.


    Genauso jetzt für das Jahr 2007.


    Ich habe das gemacht, weil man mir sagte, dass Nachzahlungen nicht übernommen werden.
    Dazu habe ich folgenden Informationsstand, dass ich die Rückzahlung behalten könnte, wäre ich in Arbeit, weil ich auch nicht mehr auskunftspflichtig wäre.


    Nun bin ich mir unsicher, ob ich im Recht bin, dass ich das Geld nicht mit der Miete verrechnen, sondern sozusagen stehen lasse und sobald ich Arbeit habe verrechnen lasse oder sobald eine Nachzahlung kommt verrechnen lasse.


    Persönlich empfinde ich das als fair, da man mir keine Bewerbungskosten erstattet und die Whg. auch nicht voll zahlt, da es 1,irgendwas m2 zu viel sind undoder einen Teil der Betriebskosten auch nicht zahlt.


    Man wirft mir jetzt vor, ich hätte das Einkommen (Betriebskostenrückzahlung) 2007 nicht gemeldet. Tatsächlich habe ich auch keines bekommen. Nach meinen Informationen ist doch der tatsächliche Zufluß entscheidend?!


    Mag mir bitte jemand weiterhelfen, wäre gut, wenn Hinweise auf Gesetzestexte oder ähnliches dabei wären.


    Gruß

  • Wie du den Sachverhalt darstellst, ist es leider Unterschlagung. Wenn du eine Rückzahlung dazu nutzen willst, Kosten zu decken, die berechtigt von der ARGE versagt werden, erschleichst du dir Leistungen.


    Du bist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung der ARGE vorzulegen, damit festgestellt werden kann, ob du dadurch zusätzliches Einkommen erwirtschaftet hast. Das "Parken" von Geldern ist auf jeden Fall zu melden und auf Anordnung zu verwerten.


    Dir wird es lediglich in/ab dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem das Geld auf deinem Konto zur Verfügung steht. Du darfst es jedoch nicht selber herauszögern, um evtl. es nach dem ALG II Bezug zu erhalten.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Weil das Geld nicht ihm gehört und es eigentlich zurückzuzahlen wäre. Um aber den Prozess zu vereinfachen, wird es als Einkommen gewertet und von den RL abgezogen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
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    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • das geld gehört dem vermieter bis dieser es in den besitz des leistungsbeziehers überreicht
    solang ist es eine forderung des leistungsbeziehers, die er nicht einlöst bzw. verweigert


    da ist keine unterschlagung zu sehen
    überhaupt sehe ich nicht die erfüllung eines straftatbestandes

  • Sobald der Vermieter die Abrechnung erstellt, ist es das Geld des Mieters, in diesem Falle jedoch der ARGE, da diese die Betriebskosten zahlt. Es ist dabei unerheblich, ob der Vermieter das Geld weiter "verwaltet", dieses einem Dritten zur "Verwaltung" übergibt oder an den Mieter auszahlt. Der Mieter hat in diesem Falle nicht nur das Recht zur Auszahlung der Forderung, sondern auch die Pflicht.

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  • Hallo und Danke für die Antworten,


    also ich bin ratlos, ich habe es nicht getan, um etwas zu verheimlichen.
    Tatsächlich habe ich die Verechnung verweigert, weil ich damit keinen Zufluß habe und es auch nicht melden muss.


    Das man irgednwann die Abrechnung sehen möchte, habe ich mir ja selber schon gedacht, nur bin ich davon ausgegangen, dass man mir beim Amt die Wahrheit sagt. Wie ich festgestellt habe, war es eine Lüge, dass Nachzahlungen nicht geleistet werden. Deshalb die "Rückstellung" für eine evtl. Nachzahlung...


    Also ich hatte keinen Vorsatz, sondern wollte eher Vorsicht walten lassen und fragen beim Amt war nicht möglich, weil ich erstmal krank geschrieben bin und ich auch keinen Ansprechpartner habe bzw. die Frau hat jedes Vertrauen zerstört. Etwas längere Geschichte.


    Was soll ich denn jetzt machen?


    Dazu wars auch noch so, dass nicht alles von der Miete übernommen worde und ich von meinem Geld somit in Vorleistung gegangen war. Das ist doch dann mein Geld!?

  • da der sachverhalt hie rzu unergiebig ist, wäre es wohl besser vor ort rechtlichen Rat zu holen
    eventuell besteht ein aufrechnungsrecht
    aber dazu müsste einer mal alles genau durchsehen


    eine strafbarkeit liegt jedenfalls meiner Ansicht nach nicht vor


    und wenn es das geld der arge ist, warum holt sie es sich nicht direkt beim vermieter ab???


    unterschlagen kann ich geld nur, wenn ich im besitz desselben bin, was schon mal bei nicht überwiesenen Betriebsnachzahlung der Fall sein kann, denn es ist das konto des vermieters
    daran bzw. am inhalt hat ein mieter wohl kaum ein besitzrecht
    es handelt sich um ein Zueignungsdelikt
    und da hätten wir den widerspruch
    wenn er es sich zueigenen würde, wäre es ja nicht beim vermieter geblieben

  • Toll!
    Danke!
    :)


    Also das beruhigt mich jetzt auch total! Puuh, also ich werde heute Abend mal abschalten und etwas entspannen und morgen versuche ich mal das Büro eines Bürgerschaftsabgeordneten aufsuchen, der sich damit auskennt. Der hat auch einen Verein gegründet für Hilfe "gegen" die Arge.


    Soll ich dann eigentlich schreiben wie sich das weiter entwickelt, also ist das interessant?


    Sonnige Grüße
    Ham

  • Ich sehe hier doch die Strafbarkeit. Dies wird auch die ARGE so sehen.


    Deswegen mein Rat, umgehend die Rückerstattung beim Vermieter veranlassen und der ARGE melden. Diese hat ja bereits schon aufmerksam gemacht, dass du evtl. dadurch Einkommen erzielt hast. Sie wird ansonsten direkt mit dem Vermieter in Kontakt treten und die Mietangelegenheiten mit ihm demnächst direkt regeln. Dann hast du gar keinen Einfluss mehr darauf und nen Vermerk in der Akte.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • hallo anscheint hast viel anhung.
    ich wollte auch was wegen das gutehaben fragen.
    also ich habe ja einschreiben bekommen das ich guthaben habe von 783 euro bekommt das die arge zurück oder habe ich auch recht darauf.
    der saga sagt das sie erstmal ein schreiben brauchen um mir das auszuzahlen ist das richtig???
    wäre super nett wenn du mir schnell antworten könnte denn das geld könnte ich gut gebrauchen.
    danke

  • hallo habe den gleich problem...
    habe ein guthaben von der vermieter bekommen mussen die das das amt zurück geben.
    ist das nicht so weil ich normale weisse ja recht auf das geld habe. das ich ja monatlich bekomme. und nur jetzt das amt direkt zahl an der vermiter.bekommen die auch das guthaben? und nicht ich