Bitte um dringende Info bzgl. Nebenverdienst

  • Hallo,


    meine Freundin bekommt Hartz 4 und wir leben in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem gemeinsamen Kind. Ihc bekommen unterhalt von Eltern, Ich habe die Mgl.keit, ein Studienbegleitendes Praktikum zu machen und würde da 300€ mntl. bekommen.


    Jetz habe ich gelesen, dass H4-Empf. einen Freibetrag von 100€ + 20% bei einem EK bis 400€ haben.


    Stimmt das und trifft das gleiche auch auf mich zu?Oder fällt der Freibetrag von 100€ bei mir weg?


    Danke für Eure Hilfe.
    Mfg.

  • Bei ALG II Beziehern, die einen 400-€-Job haben, stimmt der Freibetrag 100€+20%.


    Diesen Anspruch hast du jedoch nicht, da es sich um eine Praktikumsvergütung und kein Arbeitsentgeld eines 400-€-Jobs handelt. Die 300 € werden, bereinigt, zu deinem Einkommen hinzugezählt und somit dem Gesamteinkommen der BG.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • die Praktikumsvergütung wird und ist als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit zu werten, so dass der Freibetrag von 100 Euro zu berücksichtigen ist
    u.U darf das Entgelt (zum Teil) nicht angerechnet werden, da es wohl kein praktikum iSd SGB III ist, sondern Bestandteil des Studiums
    ggf. ist hier eine andere zweckrichtung zu sehen

  • praktika nach sgb III dienen der beruflichen Förderung bzw. der idee wieder ins arbeitsleben zu führen


    im studium ist praktikum was anderes
    deshalb könnte man überlegen (später mal bei den gerichten), ob nicht ein teil oder das ganze praktikumsgeld nciht einem anderen zweck als der einkommenssicherung dient udn damit nicht vollanzurechnen ist
    auf jeden fall gibt es den freibetrag

  • Wenn er die Ausbildungsförderung nach SGB III in Anspruch nimmt, sind Leistungen nach SGB II ausgeschlossen.


    Damit erübrigt sich die Frage dann.


    Ich gehe aber davon aus, dass dieses Praktikum nicht unter die Vorraussetzungen der Ausbildungsförderung fällt und somit sein Praktikumsentgelt (bereinigt) als Einkommen im Sinne des SGB II zu werten ist.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Sorry, mein Versehen, hab es mit BaföG verwechselt. Jedoch sind im SGB III Maßnahmen aufgeführt, die durch die Arbeitsagentur gefördert werden. Ob sein Praktikum darunter fällt, bezweifle ich genauso wie du.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D