Hallo,
folgende Situation liegt vor (aus meiner Verwandtschaft):
Eltern haben sich getrennt, als der Sohn 19 Jahre alt ist. Die Mutter ist in eine 1,5 Zimmer Wohnung gezogen. Der Vater blieb im Haus (5 Zimmer). Der Sohn zog zu seiner Freundin (ob der auch da oder anderswo gemeldet war, weiß ich nicht). Der Vater hat inzwischen eine neue Beziehung und zwei kleine Kinder. Der Sohn hat sich von seiner Freundin nun getrennt, aus der Wohnung muß er raus, weil es ihre Wohnung war/ist.
Hat der Sohn unter diesen Voraussetzungen Anspruch auf eine eigene Wohnung, obwohl er noch nicht 25 ist?
Viele Grüße
ahhpunkt
-
-
Nein, da ihm zuzumuten wäre, bei seinem Vater einzuziehen. Bei seiner Mutter wirds schwieriger. Offensichtlich scheinen auch keine unüberbrückbaren familiären Differenzen vorzuliegen, die eine eigene Wohnung gerechtfertigen würden.
Es bleibt aber dem Vater und/oder der Mutter überlassen, ihm eine Wohnung zu finanzieren.
-
Und wie ist das, wenn der Vater ihn rausschmeißt, wenn er 25 ist? Soweit ich weiß, ist der Bengel nämlich in jeder Hinsicht unmöglich.
-
Dann ist er ihm dennoch zum Unterhalt verpflichtet.
-
hallo zusammen, ich habe ein großs problem mit meinen eltern.Wir ziehen in diesem Jahr schon das 4. mal umd, immer weider haben sich meine eltern getrennt und sind wieder zusammen gezuogen, und ich kann mich so einafch nciht auf meine schulische laufbahn konzentrieren.Ich mache zurzeit mein Abiturm, doch ich kann das einfach nciht unter diesem stress. nur bin ich halt schüler und weiss nciht ob ich hilfe bekomme bei den finaziellen dingen. da brauche ich hlfe...es geht einfach nciht mehr weiter in diese konstellation.
liebe grüße mirko -
sehr geerte damen und herren
ich roger wieting möchte aus den elternlichen haus ausziehen nur ich weis nich wie ich das machen soll,weil meine mutter is schon vor einiger zeit ausgezogen und ich wohne daher alleine mit meinem vter,ich komme überhaupt nich mehr klar mit ihm wir reden auch kein wort mehr miteinander und verflegen darf ich mich im monat von 164 euro kindergeld. -
Hallo!
Da du ja an anderer Stelle geschrieben hast, dass dein Vater gut verdient, seit ihr sicherlich keine Hartz4-Empfänger. Somit steht es dir zunächst frei bei deinem Vater auszuziehen. Eine Erlaubnis von einem Amt brauchst du nicht. Aber du erhältst von den Ämtern keine Unterstützung zur Miete. Dafür sind nach wie vor deine Eltern verantwortlich.
ZitatNur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann
Da brauchst du eine Bescheinigung vom Psychiater. Zudem bist du kein Leistungsempfänger. Im Falle eines Auszuges werden dein Vater und Mutter zum Unterhalt heran gezogen.
-
ok danke kann ich denn überall hin gehen denn zum artzt wegen den atst denn?
-
Hallo!
Na es sollte halt ein Psychologe sein, der dir psychosomatische Störungen diagnostiziert.
Da du über 18 bist kannst du ja vom Jugendamt keine Hilfe erwarten.
Nur mal ein Tipp: das ist kein Kinderspiel was du dir hier vornehmen willst. Das ist ein langwieriger schwerer Prozess.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
-Verheiratet- Recht auf eigene Wohnung ? 8
- eine chance
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 16k
8
-
-
-
-
!Sachbearbeiter zögert den Fall meiner Mutte aus (whg. gekündigt)! 5
- dabla
-
- Antworten
- 5
- Zugriffe
- 8,6k
5
-
-
-
-
...ein Kind einfach weggedacht... 1
- Shalimar66
-
- Antworten
- 1
- Zugriffe
- 6,7k
1
-
-
-
-
"Neuvorstellung" ;O)
- engjell
-
- Antworten
- 0
- Zugriffe
- 3,9k
0
-
-
-
-
"Nichtgewährung der Kosten der Unterkunft und Heizung" 12
- ~jule~
- Wohnung und Miete
- ~jule~
-
- Antworten
- 12
- Zugriffe
- 18k
12
-