ALGII von Freundin soll gestrichen werden...

  • Hallo Leute :)


    wie Ihr sehen könnt bin ich neu hier da ich ein Problem mit den deutschen Behörden habe.
    Viel mehr mit der ARGE die für meine Freundin und mich zuständig ist.
    Ich schildere einfach mal unsere Situation, bei der wir selbst nicht mehr weiter wissen....



    Meine Freundin (19) zog im Januar 2008 von Hessen zu mir (26) nach NRW, da wir uns schon lange vorgenommen haben zusammen zu ziehen, denn das ewige Hin und Her Pendeln konnten wir uns auf dauer nicht mehr leisten. Ein weiterer Grund für den Umzug waren zusätzlich die unüberbrückbare Differenzen zwischen meiner Freundin und Ihrer Mutter.


    Bevor Sie zu mir zog war Sie befristet (bis Dezember 2007) auf Minijob-Basis in Ihrem erlernten Beruf angestellt, ich war du der Zeit bereits nach einer gescheiterten Existenzgründung im Leistungsbezug ALG II. Wir haben uns darauf geeinigt das wir erst dann zusammen ziehen wenn Ihr befristeter Vertrag auslief da Sie sich anschließend als staatlich geprüfte Kosmetikerin in NRW arbeit suchen wollte. Ihre Chancen in Hessen bzw NRW Arbeit zu finden waren bis dato auf Grund Ihrer Qualifikationen gleich.


    Nach Ihrerm Umzug und der Ummeldung besuchten wir die ARGE, worauf hin Sie einen Antrag auf ALGII bekommen hat. Dieser wurde auch Umgehend bewilligt. Uns stehen seitdem 632 € zum Leben + 260 € Miete für 50qm zur Verfügung. Anzumerken ist, das meine Freundin damals Mittellos nach hier kam und leider nur zwei Koffer mit dem nötigsten auf Grund des Streits mitnehmen konnte.


    Als Sie zu mir zog war meine Wohnung in einem unbewohnbaren Zustand aufgrund eines großen Wasserschadens welcher bis heute nicht vom Vermieter behoben wurde. Mir persönlich stand begrenzt mein Badezimmer, aber kein Schlafzimmer sowie keine richtige Küche zur Verfügung. Ich hatte nur eine Couch, ein Tisch, ein Fernseh und eine kleine Single Küche. Überbrückungstechnisch gesehen konnten wir uns damit jedoch abfinden.


    Entschuldigt die lange Vorgeschichte, ich denke je ausführlicher desto eher könnt Ihr euch ein Bild von der Situatuion machen.


    NUN SUCHE ICH HILFE DENN ES PASSIERTE FOLGENDES:


    Aufgrund der Mittellosigkeit meiner Freundin was Möbel betrifft, stellte SIe einen Antrag für ein Bett und eine Waschmaschine. Da nach ca. vier Wochen noch keine Rückmeldung diesbezüglich kam rief ich heute bei der ARGE an. Da unsere Akte nicht vorlag rief mich die Sachbearbeiterin später zurück und teilte mir folgendes mit:


    "Bei uns wurde kein Antrag auf Ersteinrichtung gestellt. Wir haben diesen nicht erhalten..."


    Weiter teilte mir die Dame mit, das Ihr merkwürdigerweise Aufgefallen ist, das meine Freundin in einem Leistungsbezug steht, welcher Ihr vielleicht gar nicht zusteht, da Ihr Fall nicht geprüft wurde was ALGII betrifft. SIe sagte das es es sehr wahrscheinlich so sein wird, das sie keine finanzielle Unterstützung mehr bekommen wird. Laut Sachbearbeiterin soll meine Freundin, da sie unter 25 Jahre ist, zurück nach Hessen ziehen...!!!


    Innerhalb NRW dürfen wir auch nicht Umziehen, da die ARGE trotz Bildbeweis keine notwenigkeit sieht für einen Wohnungswechsel sieht....(Schimmel, feuchter Dielenboden etc.)


    Wir, meine Freundin und ich, freuen uns sehr wenn uns jemand sagen kann was wir nun machen können denn seit unserer eheähnlichen Wohngemeinschaft haben wir nur noch Ärger, es ist ein Teufelskreis geworden..finanziell sowie beruflich. Wir haben mittlerweile Angst Obdachlos zu werden.


    Wir bitten höflichst um EURE Hilfe


    Viele liebe Grüße
    vawi

  • Ein Rückzug ist Schwachsinn - Dem Alg2-Antrag wurde stattgegeben! Und solange deine Freundin keine "falschen Angaben" gemacht und die Arge jetzt erst merkt, dass die selber einen Fehler gemacht haben, dann haben die Pech gehabt.


    Für Eigenverschulden der Arge kann der Betroffene nicht haftbar gemacht werden.

  • Ein Rückzug ist Schwachsinn - Dem Alg2-Antrag wurde stattgegeben! Und solange deine Freundin keine "falschen Angaben" gemacht und die Arge jetzt erst merkt, dass die selber einen Fehler gemacht haben, dann haben die Pech gehabt.


    Für Eigenverschulden der Arge kann der Betroffene nicht haftbar gemacht werden.



    erstmal vielen dank für deine antwort miss piggy


    hmmm...klingt einleuchtend...kann es denn sein, dass nach ablauf des aktuellen bewilligungsbescheides (gültig bis 30.11.2008) der nachfolgeantrag dafür abgelehnt wird, bzw. sie aus dem leistungsbezug dann erst "rausfliegt"?

  • Ein Rückzug ist Schwachsinn - Dem Alg2-Antrag wurde stattgegeben! Und solange deine Freundin keine "falschen Angaben" gemacht und die Arge jetzt erst merkt, dass die selber einen Fehler gemacht haben, dann haben die Pech gehabt.


    Für Eigenverschulden der Arge kann der Betroffene nicht haftbar gemacht werden.


    Dies ist nicht ganz richtig! Hier muss von dem Hilfeempfänger nachgewiesen werden, dass er sämtliche Angaben wahrheitsgemäß bei der Antragsstellung abgegeben hat. Wenn z.B. die ARGE davon ausgehen musste, dass seine Freundin schon länger in der Wohnung wohnte, hat sie dieses zu akzeptieren. Stellt sich jedoch im Nachhinein raus, dass der Umzug kurz vor der Beantragung der Leistungen erfolgte, kann die ARGE davon ausgehen, dass der Umzug nur dazu diente, dass sie hilfebedürftig wird.


    Der Rückumzug zum Elternhaus ist dadurch gerechtfertigt, dass ihre Eltern weiterhin für ihren Unterhalt zu sorgen haben. Sie muss also nunmehr nachweisen, dass ein Rückumzug nicht zuzumuten ist. Beziehungen, die (noch) nicht darauf ausgerichtet sind, eine Familie zu gründen, sind "Privatvergnügen". Daher können hier die hohen Fahrtkosten nicht geltend gemacht werden. Vielmehr müssten dann ihre Eltern ihren Anteil an den Mietkosten und ihrem Unterhalt ihr finanzieren.


    Nochmals zum Vorgehen bei Antragsstellungen: Immer eine Kopie erstellen und auf dieser den Eingang bei der ARGE dokumentieren lassen. Oder den Antrag per Einschreiben auf dem Postweg der ARGE zukommen lassen. Es ist sonst schwer zu beweisen, dass ein Antrag (fristgerecht) eingereicht wurde.


    Einen Umzug kann dir die ARGE nicht verbieten. Nur, wenn die ARGE dir den Umzug nicht genehmigt, musst du die Umzugskosten und die evtl. Mietkaution selber tragen. Wenn du also darauf nicht angewiesen bist (auf Grund deiner Schilderung gehe ich von kaum Umzugskosten aus), kannst du jederzeit umziehen. Du hast nur zu beachten, dass die Wohnung angemessen bleibt.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D


  • Zur Unterhaltungsleistung der Eltern gegenüber der Tochter gebe ich dir Recht. Der Knackpunkt hier ist: Die Freundin ist ja nicht umgezogen, um Hilfebedürftigkeit herbeizuführen, denn dann hätte die Arge von Anfang an H4 verweigern müssen und darauf hinweisen müssen, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind UND genau das wurde versäumt und das kann man der Freundin ja nun nicht anlasten.


    Zum Rückzug: Wo steht etwas zum Rückzugszwang?

  • Zur Unterhaltungsleistung der Eltern gegenüber der Tochter gebe ich dir Recht. Der Knackpunkt hier ist: Die Freundin ist ja nicht umgezogen, um Hilfebedürftigkeit herbeizuführen, denn dann hätte die Arge von Anfang an H4 verweigern müssen und darauf hinweisen müssen, dass die Eltern noch unterhaltspflichtig sind UND genau das wurde versäumt und das kann man der Freundin ja nun nicht anlasten.


    Zum Rückzug: Wo steht etwas zum Rückzugszwang?




    hi miss piggy...


    also schriftlich haben wir es "noch" nicht...das sagte mir die sachbearbeiterin gestern am telefon als ich nach dem antrag für ersteinrichtung nachgefragt habe...solange nichts schriftlich ist, ist es ja noch nichts konkretes...aber allein die aussage das sie zurück nach hessen soll macht uns große angst...

  • Deine Freundin kann gezwungen werden, wieder nach Hause zu ziehen, dies ist mit Rückumzugszwang gemeint.


    Ich habe auch nicht geschrieben, dass deine Freundin umgezogen ist, um eine Hilfebedürftigkeit herbeizuführen, sondern dass die ARGE davon ausgehen könnte.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Deine Freundin kann gezwungen werden, wieder nach Hause zu ziehen, dies ist mit Rückumzugszwang gemeint.


    hallo TheNextOne


    wusste gar nicht das man zur heutigen Zeit noch jemanden zu etwas zwingen kann...klar, wenn man als Arbeitsloser auf Hilfe angewiesen ist dann haben die zuständigen Behörden immer den längeren Hebel...das kann ich auf eine Art schon verstehen schließlich geht es ja in erster Linie nicht um unsere Beziehung sondern mehr um die Gelder die vom Steuerzahler kommen...ich hoffe das es nicht soweit kommen wird...in erster Linie wollten wir ja nur zusammen Leben, das Sie beabsichtigt Hilfebedürftig wird war nie unser Ziel...leider hat sich bis heute beruflich nicht viel ergeben so das Sie zwangsweise "unterstützung " benötigt...denn ich schätze mal das wir genauso viel Ärger bekommen würden wenn Sie hier einfach mit mir wohnen würde, ohne das die Arge bescheid weiss...


    wie könnte es denn ausschauen, wenn sie komplett auf Unterstützung verzichtet? dann kann sie doch niemand mehr dazu zwingen oder? und wenn sie dann bleiben darf, dann werde sicherlich ich als nächster probleme mit der Arge bezüglich der Miete bekommen...oder sehe ich das falsch bzw sehen wir die Situation einfach zu krass?

  • Hallo!


    Wenn Du ( oder eben Deine Freundin ) keine Hilfe vom Staat bzw. der Allgemeinheit haben will, dann kann der sie auch zu nichts zwingen. Ich arbeite auch selber und mich kann kein Amt der Welt zwingen irgendwohin zu ziehen wo ich nicht hin will! Auch Deine Freundin wird ja nicht gezwungen zurück zu ziehen - sie erfüllt halt einfach nicht mehr die Kriterien nach denen ihr Hilfe durch die Allgemeinheit zusteht.
    Letztlcih zwingen kann sie niemand - aber dann bekommt sie auch keine Hilfe...


    So einfach sehe ich das....

  • Ein indirekter Zwang ist es schon, denn wenn sie keine Unterstützung erhält und vawi nur die Hälfte der KdU erstattet bekommt, wird er die Miete nicht mehr zahlen können.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D