Ich bin seit Februar 2008 Hartz 4 Empfängerin. Im Januar hat mein Ex € 181 und im Februar € 300 Unterhalt gezahlt. Da das zu wenig war hat er im Juni eine Nachzahlung in Höhe von € 351 gezahlt.
Um im Januar mit den € 181 klar zu kommen, hatte ich ein Darlehen bei meinen Eltern aufgenommen (schriftl. als Vertrag) in dem ich mich verpflichtet habe, den Betrag nach Erhalt der Nachzahlung zurück zu zahlen.
Ich habe also nach Erhalt der Nachzahlung direkt die Überweisung an meine Eltern gemacht in Höhe von € 250.
Im Monat August 2008 habe ich einen Folgeantrag auf Hartz 4 gestellt und die entsprechenden einzureichenden Kto-Auszüge vorgelegt. Natürlich tauchte der Betrag über die Unterhaltsnachzahlung auf und wird mir z.Zt. komplett, aber in 6 Raten einbehalten ... -> Zuflussprinzip.
Mir ist ja verständlich, dass für den Monat Februar in dem ich bereits Hartz 4 bezogen habe anteilig Geld einbahlten wird, aber ist es auch richtig, dass man mir für den Monat Januar das Geld einbehalten darf?
Im Januar habe ich ja noch keine Leistungen bezogen und es handelte sich um eine Unterhaltsnachzahlung ... noch dazu habe ich das Geld größtenteils an meine Eltern zurück zahlen müssen, aufgrund der Darlehensgeschichte.